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Zugelassene Biozidprodukte

Informationen zu bereits zugelassenen und im Entscheidungsverfahren befindlichen Biozidprodukten

Wir informieren Sie über Biozidprodukte, die während eines laufenden Entscheidungsverfahrens weiter auf dem deutschen Markt bereitgestellt sind und verwendet werden dürfen. Ebenso finden Sie hier die Listen und die Datenbank der zugelassenen Biozidprodukte.

Biozidprodukte dürfen in folgenden Fällen in Deutschland auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden:

  • aufgrund von Übergangsregelungen (Artikel 89 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) in Verbindung mit der Biozidrechts-Durchführungsverordnung);
  • während eines laufenden Entscheidungsverfahrens über einen Antrag auf Zulassung oder zeitlich paralleler gegenseitiger Anerkennung (Artikel 89 Absatz 3 Unterabsatz 2 der Biozid-Verordnung in Verbindung mit § 28 Absatz 8 Unterabsatz 3 des Chemikaliengesetz und der Biozidrechts-Durchführungsverordnung)
  • wenn sie bereits zugelassen sind (Artikel 17 Absatz 1 der Biozid-Verordnung).

Übergangsregelungen

Informationen zu Biozidprodukten, die aufgrund der Übergangsregelungen auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen, sind im Bereich der Biozidrechts-Durchführungsverordnung zusammengestellt.

Laufende Entscheidungsverfahren

Zudem gibt es Biozidprodukte, die während eines laufenden Entscheidungsverfahrens über einen Antrag auf Zulassung oder zeitlich parallele gegenseitige Anerkennung weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen. Sie sind in einer Liste zusammengefasst, die wir Ihnen auf dieser Seite bereitgestellt haben.

Zugelassene Biozidprodukte

Detaillierte Informationen zu den in Deutschland nach Biozid-Verordnung zugelassenen Biozidprodukten werden in einer Datenbank zur Verfügung gestellt.

Diese Datenbank enthält zum einen administrative Informationen wie z. B. Handelsnamen, Zulassungsnummern und Zulassungsinhaber. Zum anderen befinden sich in ihr Informationen zur Verwendung, wie z. B. Zielorganismen und Anwenderkategorien der einzelnen Biozidprodukte.

Biozidprodukte, für die unter der Biozidrichtlinie 98/8/EG eine Zulassung oder Registrierung erteilt wurde, können gemäß den Voraussetzungen in Artikel 92 Absatz 1 der Biozid-Verordnung weiter auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden. Auch diese sind in der Datenbank enthalten.

Dokumente

Download: Biozidprodukte im Entscheidungsverfahren (PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Liste der Biozidprodukte, die in Deutschland aufgrund eines laufenden Entscheidungsverfahrens auf dem Markt bereitgestellt und verwendet werden dürfen.

(PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Biozidprodukte im Entscheidungsverfahren, PDF, 2 MB, Datei ist nicht barrierefrei

Kontakt

Bundesstelle für Chemikalien

Weitere Kontaktmöglichkeiten

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