In der Gruppe 5.8 "Chemikalienrecht, Administration" werden in drei Sachgebieten Aufgaben des Chemikalienrechts bearbeitet. Die Tätigkeiten umfassen die Bearbeitung allgemeiner Fragen zu Industriechemikalien und Biozid-Produkten sowie die Anwendung relevanter EU-Verordnungen.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören die rechtliche und verfahrensmäßige Unterstützung bei der Umsetzung aller in der Bundesstelle durchgeführten Rechtsvorschriften. Zudem erfolgt die Beratung von Landes- und Zollbehörden in Auslegungsfragen des Chemikalienrechts. Des Weiteren wird in der Gruppe maßgeblich das PIC-Verfahren in Umsetzung der Rotterdam-Konvention vollzogen. Die Gruppe fungiert auch als Schnittstelle zur EU beim Vollzug der POPs-Verordnung. Eine besondere Bedeutung kommt der Gruppe auch im Bereich des Vollzugs des Chemikalienrechts zu - die Gruppe stellt das deutsche Mitglied im Forum der Europäischen Chemikalienagentur.