Gruppe 1.6 Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Am 1. Januar 2021 traten weitreichende Änderungen des Arbeitsschutzgesetzes in Kraft. Für die Arbeitsschutzbehörden der Länder wurde eine verbindliche, bundesweit einheitliche Mindestquote von Betriebsbesichtigungen eingeführt. Die Umsetzung dieser Quote wird durch die an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eingerichteten Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ausgewertet und begleitet.

Die Bundesfachstelle soll den Bund bei der Wahrnehmung seiner Rechtsaufsicht über die Länder unterstützen und dazu beitragen, das Aufsichtshandeln der Länder auf der Basis einer zuverlässigen und belastbaren Datenbasis bewerten zu können.

Dazu etabliert die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ein länderübergreifendes und wirkungsorientiertes Monitoring und evaluiert die gesetzlich verankerte Betriebsbesichtigungsquote. Hierfür erforderliche Daten der Länder führt die Bundesfachstelle in einer Datenbank zusammen. Mit dieser Datenbank stellt die Bundesfachstelle darüber hinaus dem Bund eine Erkenntnisgrundlage für seine gegenüber dem nationalen Parlament sowie internationalen Einrichtungen/Organisationen bestehenden Berichtsverpflichtungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bereit.

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Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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Dr. Peter Biniok

Gruppenleitung
Gruppe 1.6 "Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"

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