Gruppe 1.6 Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Die Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterstützt den Bund bei der Wahrnehmung seiner Rechtsaufsicht über die Länder und trägt dazu bei, das Aufsichtshandeln der Länder auf Basis einer zuverlässigen und belastbaren Datenbasis monitoren und einschätzen zu können.

Zum 1. Januar 2026 wurde für die Arbeitsschutzbehörden der Länder eine verbindliche, bundesweit einheitliche Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent eingeführt. Das bedeutet, dass die staatliche Arbeitsschutzaufsicht jährlich mindestens 5 Prozent der im Land vorhandenen Betriebe zu besichtigen hat.

Die Umsetzung dieser Besichtigungsquote wird durch die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eingerichtete Bundesfachstelle begleitet und ausgewertet. Dazu etabliert die BfSuGA ein länderübergreifendes und wirkungsorientiertes Monitoring und evaluiert die gesetzlich verankerte Mindestbesichtigungsquote (vgl. Arbeits- und Forschungsprogramm 2026-2029). 

Hierfür erforderliche Daten der Länder aus Jahresberichten und Einzelbesichtigungsdaten führt die Bundesfachstelle in einer eigenen Datenbank zusammen. Mit dieser Datenbank stellt die Bundesfachstelle dem Bund und den Ländern eine Erkenntnisgrundlage bereit, um die gegenüber dem nationalen Parlament sowie internationalen Einrichtungen und Organisationen bestehenden Berichtsverpflichtungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu erfüllen.

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Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

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WissOR Dr. Peter Biniok

Gruppenleitung
Gruppe 1.6 "Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit"

bfsuga@baua.bund.de

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