GS-Zeichen nach § 20 ProdSG
Technische Produkte und Verbraucherprodukte müssen bestimmten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen, wenn sie in den europäischen Binnenmarkt eingebracht werden sollen.
Für verwendungsfertige Produkte im nicht harmonisierten Bereich ist die Vergabe der CE-Kennzeichnung nicht vorgesehen. Gleichwohl kann das GS-Zeichen nach § 20 ProdSG vergeben werden. Siehe auch "Datenbank GS-Stellen".