Verwendungsfertige Produkte im nicht harmonisierten Bereich

Technische Produkte und Verbraucherprodukte müssen bestimmten Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit genügen, wenn sie in den europäischen Binnenmarkt eingebracht werden sollen.

Für verwendungsfertige Produkte im nicht harmonisierten Bereich ist die Vergabe der CE-Kennzeichnung nicht vorgesehen. Gleichwohl kann das GS-Zeichen nach § 20 ProdSG vergeben werden. Siehe auch "Datenbank GS-Stellen".

Weitere Informationen

Link

Kontakt

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 2.1 "Grundsatzfragen der Produktsicherheit"
Postfach 17 02 02
44061 Dortmund

Weitere Kontaktmöglichkeiten