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Bekanntmachungen des BMAS zu Beurteilungsmaßstäben

In Einzelfällen kann sich bei den Beratungen des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) ergeben, dass Beurteilungsmaßstäbe festgelegt werden, die nicht die Kriterien der BekGS 901 (AGW) oder Anlage 3 der TRGS 910 (ERB) erfüllen und nicht technikbasiert sind.

Der AGS hat zur Anwendung dieser Beurteilungsmaßstäbe einen Beschluss gefasst, der vom BMAS im GMBl bekannt gemacht wurde. Demnach sind diese Beurteilungsmaßstäbe jeweils gesondert in stoffspezifischen TRGS zu erläutern und mit Schutzmaßnahmen zu unterlegen. Begründete Ausnahmen, in denen der Beurteilungsmaßstab derzeit nicht eingehalten werden kann, sind in der stoffspezifischen TRGS zu beschreiben. Dabei soll die Begründung die Tätigkeiten, die getroffenen Schutzmaßnahmen und das erreichte Expositionsniveau enthalten.

Die Betriebe sollen die Beurteilungsmaßstäbe bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen, insbesondere um Hinweise zur Erarbeitung der jeweiligen TRGS geben zu können. Mit Bekanntmachung der jeweiligen TRGS werden die Beurteilungsmaßstäbe in die TRGS 900 oder 910 aufgenommen und sind zur Kontrolle der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen und einzuhalten.

Downloads

Download: Chrom(VI)-Verbindungen (PDF, 641 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Begründung zur Exposition-Risiko-Beziehung: Chrom(VI)-Verbindungen

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zum Download : Chrom(VI)-Verbindungen, PDF, 641 KB, Datei ist nicht barrierefrei

Download: Quarz (PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Begründung zum Beurteilungsmaßstab zu Quarz

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zum Download : Quarz, PDF, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei

Download: Bekanntmachung von Erkenntnissen zu Gefahrstoffen: Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub) (PDF, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Überarbeitung der TRGS 559 erfolgt insbesondere in Hinblick auf den vom AGS beschlossenen Beurteilungsmaßstab zu Quarz (A-Staub). Branchen oder Unternehmen, die den Beurteilungsmaßstab auch nach wiederholter Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nicht einhalten können, sollen Informationen (z. B. zu Tätigkeiten, getroffenen Schutzmaßnahmen und Expositionsniveaus) in die Erarbeitung der TRGS 559 einbringen.

(PDF, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

zum Download : Bekanntmachung von Erkenntnissen zu Gefahrstoffen: Beurteilungsmaßstab für Quarz (A-Staub), PDF, 36 KB, Datei ist nicht barrierefrei

Weitere Informationen

Überarbeitung von TRGS

Beteiligung der Praxis im Rahmen der Qualitäts­sicherung der Technischen Regeln für Gefahrstoffe

Mehr erfahren : Beteiligung der Praxis an der Überarbeitung von TRGS …

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