Struktur
Die Struktur des Ausschusses ergibt sich aus den vom BMAS gestellten Themen und Aufgaben für den jeweiligen Berufungszeitraum.
Eine Aufstellung der Mitglieder und Stellvertretungen sowie der Vorsitzenden des ABAS, der Unterausschüsse und der Geschäftsführung sind unter "Vorsitz des ABAS" und "Zusammensetzung des ABAS" zu finden.
Arbeitsweise
Der Ausschuss tagt in der Regel zweimal im Jahr. Eine wichtige Aufgabe ist die Konkretisierung der in der Biostoffverordnung gestellten Anforderungen. Der ABAS aktualisiert dazu das Technische Regelwerk für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), prüft den Bedarf für weitere Technische Regeln, übernimmt die Einstufung und Bewertung biologischer Arbeitsstoffe und klärt alle weiteren Fragen und Problemstellungen zum Thema biologische Arbeitsstoffe, die an ihn herangetragen oder von ihm aufgegriffen werden. Durch Zusammenarbeit mit anderen regelsetzenden Gremien - insbesondere den Berufsgenossenschaften - wird sichergestellt, dass Doppelregelungen vermieden werden (Kooperationsmodell).
Darüber hinaus berät der ABAS das BMAS fachlich zu neuen Entwicklungen in den Bereichen Biosafety/Biosecurity auf europäischer Ebene und zu internationalen Normungsaktivitäten.
Im Rahmen der BioStoffTage unter dem Motto "Der ABAS im Dialog..." tritt der Ausschuss regelmäßig mit der Fachöffentlichkeit in den Dialog zu aktuellen Problemen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen.
Dabei arbeitet der ABAS nach einer für Ausschüsse des BMAS üblichen Geschäftsordnung und Verfahrensgrundsätzen.
Unterausschüsse werden gebildet für Aufgabengebiete, die über längere Zeit von Bedeutung sind. Sie werden besetzt durch entsprechende Fachleute aus dem ABAS und von außerhalb. Sachverständige Gäste können hinzugezogen werden. Die Unterausschüsse können sich zu bestimmten Themen von Arbeitskreisen zeitlich befristet zuarbeiten lassen.
Die Mitglieder der Unterausschüsse werden vom ABAS bestimmt, die der Arbeitskreise vom jeweiligen Unterausschuss.
Der Koordinierungskreis des ABAS ist aus dem Vorsitzenden, den Vorsitzenden der Unterausschüsse und jeweils einem Vertreter der Arbeitgeber, der Unfallversicherungsträger, der Länder und der Gewerkschaften zusammengesetzt. Darüber hinaus nehmen Vertreter des BMAS und die Geschäftsführung an den Sitzungen teil. Der Koordinierungskreis strukturiert die Arbeit des ABAS. Er greift Grundsatzfragen und neue Themen auf und steuert die Aktivitäten der Unterausschüsse sowie die Zusammenarbeit mit anderen Gremien wie z. B. zum Infektionsschutz und weiteren Arbeitsschutzausschüssen.
Hier finden Sie die Tätigkeitsberichte des ABAS der letzten drei Berufungszeiträume 2003 bis 2007, 2008 bis 2013 und 2014 bis 2018.