Produkte dürfen mit dem Zeichen "Geprüfte Sicherheit" gekennzeichnet sein, wenn eine GS-Stelle (§ 2 Nr. 12 ProdSG) bescheinigt hat, dass das Produkt die nach ProdSG erforderlichen und ggf. in anderen Bestimmungen weitergehend festgelegten Sicherheitsanforderungen erfüllt. Die Zuerkennung eines GS-Zeichens bedingt in jedem Fall, dass eine GS-Stelle die Sicherheitsanforderungen neutral und unabhängig im Sinne des Vier-Augen-Prinzips geprüft und bescheinigt hat. Hersteller oder Bevollmächtigte entscheiden selbst, ob sie einen Antrag auf Zuerkennung eines GS-Zeichens für ihr Produkt stellen.
Das europäische CE-Konformitätskennzeichen dient dazu, dass Produkte, frei im Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz und der Türkei gehandelt und vertrieben werden können (vgl. Leitfaden für die Umsetzung der Produktvorschriften der EU 2016 [2016/C 272 /01], Kapitel 4.5.1). In der überwiegenden Zahl von CE-gekennzeichneten Produkten prüft und bescheinigt hier der Hersteller des Produktes oder sein Bevollmächtigter selbst, dass das Produkt die rechtlichen Anforderungen der Harmonisierungsvorschriften erfüllt. Eine Drittstellenprüfung ist nur bei besonderen Produkten oder in besonderen Fällen gefordert. Hersteller oder Bevollmächtigte müssen die Konformität ihrer Produkte mit den einschlägigen Harmonisierungsvorschriften erklären. Dies wird durch die CE-Kennzeichnung dargestellt.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung verdeutlicht, dass das Produkt den Anforderungen einer oder mehrerer Richtlinien genügt. Nicht alle Richtlinie regeln Aspekte der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, sondern z. B. Anforderungen des Umweltschutzes. Die CE-Kennzeichnung darf daher nicht mit einem Prüfzeichen für Sicherheit gleichgesetzt werden.
Produkte müssen in jedem Fall entsprechend den Anforderungen der einschlägigen Vorschriften, Regeln und Normen sowie dem Stand der Technik sicher beschaffen sein. Dies ist bei Produkten zwar gesetzlich gefordert, aber nicht zwangsläufig tatsächlich in jedem Fall gewährleistet, insbesondere, wenn die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen durch einen Hersteller ohne eine Drittstellenprüfung bescheinigt wird.