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ASR A3.7 Lärm

Technische Regel für Arbeitsstätten

Ausgabe: März 2021
(GMBl 2021, S. 543)

Im Rahmen der Neufassung der ASR A3.7 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekannt gemacht:

Die Neufassung der ASR A3.7 vom 24.03.2021 ersetzt die ASR A3.7 vom Mai 2018 (GMBl 2018, S. 456).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:

  • Der Abschnitt 9 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen wurde ergänzt.
  • In Abschnitt 7.5 erfolgte eine Klarstellung zur Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
  • Redaktionelle Anpassungen sind erfolgt.

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