Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: März 2021
(GMBl 2021, S. 543)
Im Rahmen der Neufassung der ASR A3.7 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekannt gemacht:
Die Neufassung der ASR A3.7 vom 24.03.2021 ersetzt die ASR A3.7 vom Mai 2018 (GMBl 2018, S. 456).
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
- Der Abschnitt 9 Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen wurde ergänzt.
- In Abschnitt 7.5 erfolgte eine Klarstellung zur Ermittlung von Beurteilungspegeln für Tätigkeiten an Arbeitsplätzen in Arbeitsräumen.
- Redaktionelle Anpassungen sind erfolgt.