Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: Februar 2013
(GMBl 2013, S. 334, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 242)
Im Rahmen der Neufassung der ASR A1.3 hat das BMAS zusätzlich folgendes bekanntgemacht:
"Die Neufassung der ASR A1.3 vom 28.02.2013 ersetzt die ASR A1.3 GMBl 2007, S. 674.
Im Wesentlichen wurden die folgenden Anpassungen vorgenommen:
- Es wurden zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der Norm DIN EN ISO 7010 enthalten und international und europäisch abgestimmt sind, in die ASR A1.3 übernommen. Insbesondere die Zeichen F001, F002, F003, F004, F005, F006, E009 und W029 wurden erheblich verändert.
- Der Flucht- und Rettungsplan wurde an die Norm DIN ISO 23601 angepasst.
Die ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in der Fassung vom Februar 2013 enthält den aktuellen Stand der Technik zur Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung in Arbeitsstätten. Bei der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Sicherheitszeichen kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass er die Arbeitsstättenverordnung hinsichtlich der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung einhält.
Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können."
Erste Änderung: Im Januar 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 7).
Zweite Änderung: Im Juli 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 398).
Dritte Änderung: Im März 2022 wurden Inhalte aus der aufgehobenen ASR A3.4/7 "Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme" in die ASR A1.3 überführt. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zudem wurden formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2022, S. 242).
In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.