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TRBA 400 Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und für die Unterrichtung der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen

Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe

Ausgabe: März 2017
GMBl. Nr. 10-11 vom 31. März 2017, S. 158-182
1. Änderung: GMBl. Nr. 30 vom 03.07.2018, S. 589

Hinweis: In der ersten Änderung vom 3. Juli 2018 wurde die TRBA 400 um Nummer 6 "Berücksichtigung psychischer Belastungen bei Tätigkeiten mit Biostoffen" und Anlage 6 "Weitergehende Informationen zur Berücksichtigung möglicher Auswirkungen psychischer Belastungen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Biostoffen" ergänzt.

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