TRBA 255 Arbeitsschutz beim Auftreten von nicht ausreichend impfpräventablen respiratorischen Viren mit pandemischem Potenzial im Gesundheitsdienst

Ausgabe: Februar 2021
GMBl 2021 Nr. 5 vom 5. Februar 2021, S. 86

2. Änderung GMBl Nr. 61/2021 vom 24. November 2021, S. 1331

Hinweis: Diese TRBA muss, bezogen auf die SARS-CoV-2 Pandemie, seit dem 26. Mai 2022 entsprechend ihres Anwendungsbereichs, nicht mehr herangezogen werden. Sollte erneut eine epidemische Lage nationaler Tragweite auftreten oder sich abzeichnen, findet die TRBA wieder Anwendung.

Bezüglich der Vorbereitung auf Pandemien enthält die TRBA wichtige Hinweise, sodass sie z. B. zur Aktualisierung von Krankenhausalarmplänen oder zur Planung von Bevorratung auch dann genutzt werden kann, wenn sie gerade keine Anwendung findet.

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