TRBA 230 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten

Ausgabe: Dezember 2019
GMBl. Nr. 64 vom 04.12.2019, S. 1294
1. Änderung vom 05.06.2020, GMBl. Nr. 19

Hinweis:
In der 1. Änderung wurde in Nummer 3.4 Absatz 5 der 2. Satz geändert.

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TRBA 230 "Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in der Land- und Forstwirtschaft und bei vergleichbaren Tätigkeiten"

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