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ASR A3.5 Raumtemperatur

Technische Regel für Arbeitsstätten

Ausgabe: Juni 2010
(GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 198)

Erste Änderung: Im August 2012 wurde der Punkt 5 "Abweichende Anforderungen für Baustellen" eingefügt (GMBl 2012, S. 660).

Zweite Änderung: Im April 2014 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 287).

Dritte Änderung: Im Juli 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 400).

Vierte Änderung: Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 474).

Fünfte Änderung: Im März 2021 wurden in die ASR fachliche Ergänzungen eingefügt (GMBl 2021, S. 561).

Sechste Änderung: Im März 2022 wurden fachliche Ergänzungen bzgl. Maßnahmen bei Sommerhitze mit Außenlufttemperaturen über +26 °C in die ASR aufgenommen (GMBl 2022, S. 198).

In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.

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