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ASR A3.4 Beleuchtung

Technische Regel für Arbeitsstätten

Ausgabe: April 2011
(GMBl 2011, S. 303; zuletzt geändert GMBl 2022, S. 248)

Erste Änderung: Im September 2013 wurde der Punkt 8 "Abweichende/ergänzende Anforderungen für Baustellen" geändert (GMBl 2013, S. 931).

Zweite Änderung: Im April 2014 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 287).

Dritte Änderung: Im März 2022 wurden die an den Stand der Technik angepassten Inhalte der aufgehobenen ASR A3.4/7 eingefügt. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zudem wurde die ASR aufgrund der 2016 erfolgten Änderung der Arbeitsstättenverordnung in Bezug auf die geänderte Definition des Begriffs "Arbeitsplatz" (seitdem ohne zeitliche Begrenzung) angepasst; weitere formale Änderungen wurden vorgenommen (GMBl 2022, S. 248).

Gemeinsame Bekannt­machung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themen­komplex Flucht- und Verkehrs­wege (März 2022)

In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.

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