Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30
Eine Hilfe für den Bauherrn
Gemäß § 3 Baustellenverordnung (BaustellV) ist der Bauherr verpflichtet, für Baustellen auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführung des Bauvorhabens einen, gegebenenfalls mehrere, geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator hat die Aufgabe, den Bauherrn sowie Planer, Architekten und ausführende Baubetriebe bei ihrer Zusammenarbeit zu unterstützen, mit dem Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz in die verschiedenen Bauphasen einzubinden. Der Koordinator muss bereit und in der Lage sein, sich für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen aktiv einzusetzten. Er muss die Fähigkeit besitzen, Arbeitsabläufe systematisch, vorausschauend und gewerkeübergreifend zu durchdenken, sich anbahnende Gefährdungen zu erkennen und die gebotenen Koordinationsmaßnahmen zu treffen.
Der Koordinator muss neben diesen Kenntnissen und Fähigkeiten auch über ein hinreichendes Maß an Sozialkompetenz zur Wahrnehmung seiner Aufgaben verfügen. Er muss insbesondere die Fähigkeit zur Arbeit im Team, zur Führung kooperativer Prozesse sowie zur sachdienlichen Kommunikation besitzen.
Hinweis:
Die Broschüre wurde komplett überarbeitet und ist nun als Faltblatt "Geeignete Koordinatorinnen und Koordinatoren für Bauvorhaben bestellen" verfügbar.
Bibliografische Angaben
Titel: Bestellung eines geeigneten Koordinators nach RAB 30. Eine Hilfe für den Bauherrn
4. Auflage. Dortmund: , 2009. Seiten: 19, Papier, PDF-Datei
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