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Liste der Berufskrankheiten

Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29. Juni 2021

Am 1. August 2021 trat die Fünfte Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 29. Juni 2021 (BGBl. I S. 2245) in Kraft. In Anpassung an neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wurde damit die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur BKV) um die BK-Nummern 2116 und 4116 erweitert. Das Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 12. Juni 2020 (BGBl. I S. 1248-1284) führte zudem zum Wegfall des Unterlassungszwangs und zur Änderung der Legaldefinition bei einigen Berufskrankheiten (BK-Nummern 1315, 2101, 2104, 2108 bis 2110, 4301, 4302 und 5101).

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Bibliografische Angaben

Liste der Berufskrankheiten. Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 29. Juni 2021
5. Auflage. 2021. Papier, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:praxiskompakt20211102

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Artikelnummer: 178

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