Arbeitsstätten

Die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten, worunter auch Baustellen fallen. Sie enthält Anforderungen an die menschengerechte Gestaltung der Arbeit. Seit der grundlegenden Überarbeitung der ArbStättV im Jahr 2016 erfolgten weitere Änderungen. Adressat der Verordnung ist der Arbeitgeber, der dafür zu sorgen hat, dass von der Arbeitsstätte keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Die ArbStättV beinhaltet Grundvorschriften mit Schutzzielbestimmungen und allgemein gehaltene Anforderungen. Für die erforderliche Konkretisierung der Verordnung werden vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Technische Regeln für Arbeitsstätten erarbeitet, die den Arbeitgeber bei der Anwendung und Umsetzung der Verordnung im Betrieb unterstützen sollen. Gemäß Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales diese Technischen Regeln für Arbeitsstätten (Arbeitsstättenregeln - ASR) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt. Die ASR geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten wieder.

Die vorliegende Schrift enthält neben der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die im GMBl bekannt gemachten Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR):

  • ASR V3 "Gefährdungsbeurteilung"
  • ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
  • ASR A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
  • ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • ASR A1.5 "Fußböden"
  • ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände"
  • ASR A1.7 "Türen und Tore"
  • ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen"
  • ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände"
  • ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge"
  • ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung"
  • ASR A3.5 "Raumtemperatur"
  • ASR A3.6 "Lüftung"
  • ASR A3.7 "Lärm"
  • ASR A4.1 "Sanitärräume"
  • ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume"
  • ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
  • ASR A4.4 "Unterkünfte"
  • ASR A5.2 "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr - Straßenbaustellen"

Die aktuellen Texte der ASR und Informationen zum Stand der Bekanntgabe von neuen oder überarbeiteten ASR sind zudem auf der Homepage der BAuA verfügbar: www.baua.de/arbeitsstaetten oder www.baua.de/asr

Bibliografische Angaben

Titel:  Arbeitsstätten. Arbeitsstättenverordnung, Technische Regeln für Arbeitsstätten, Stand: Juli 2023

ergänzte 6. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2023. 
ISBN: 978-3-88261-745-0, Seiten: 500, Preis: 19,90 EUR, Papier

Artikelnummer: 3034

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