Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz

Im Mai 2023 hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für eine Arbeitswelt ohne Belästigung und Gewalt verabschiedet. Damit verbunden ist die Verpflichtung, Instrumente zur Analyse entsprechender Probleme im Betrieb zu entwickeln und darauf aufbauend gezielte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass bereits eine Vielzahl an Handlungshilfen zur Gewaltprävention am Arbeitsplatz für personenbezogene Dienstleistungen vorliegt. Dieser Beitrag gibt dazu einen Überblick.

Bibliografische Angaben

Titel:  Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz. 

Verfasst von:  A. Braun, G. Stopperka, U. Rösler, J. Moser

in: baua: Bericht kompakt 1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024.  Seiten: 7, Projektnummer: F 2590, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20241105

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ProjektnummerF 2590 StatusLaufendes Projekt Belästigung und Gewalt bei personenbezogenen Dienstleistungen: Wirksame Maßnahmen und Gestaltungsgrundsätze zum Schutz der Erwerbstätigen

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