Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz
Im Mai 2023 hat die Bundesregierung ein Gesetz zum Übereinkommen Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) für eine Arbeitswelt ohne Belästigung und Gewalt verabschiedet. Damit verbunden ist die Verpflichtung, Instrumente zur Analyse entsprechender Probleme im Betrieb zu entwickeln und darauf aufbauend gezielte Präventionsmaßnahmen umzusetzen. Die vorliegende Untersuchung zeigt, dass bereits eine Vielzahl an Handlungshilfen zur Gewaltprävention am Arbeitsplatz für personenbezogene Dienstleistungen vorliegt. Dieser Beitrag gibt dazu einen Überblick.
Bibliografische Angaben
Titel: Handlungshilfen zum Schutz vor Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz.
in: baua: Bericht kompakt 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024. Seiten: 7, Projektnummer: F 2590, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20241105