Außenbeschäftigte vor Hitzebelastung und UV-Strahlung schützen - die Arbeitsstättenregel ASR A5.1

Neben den klassischen Außenberufen, zum Beispiel im Hoch- und Tiefbau, in der Land- und Forstwirtschaft oder im Gartenbau, gibt es viele weitere Berufe, die zumindest teilweise im Freien ausgeübt werden. Hierzu zählen z. B. Sicherheits-, Erziehungs- und hauswirtschaftliche Berufe oder das Führen von Fahrzeugen und Transportgeräten. Je nach Schätzung liegt der Gesamtanteil an Außenbeschäftigung in Deutschland bei bis zu 20 %. Verglichen mit Innenbeschäftigung sind diese Berufe fünfmal so häufig Kälte, Hitze, Nässe, Feuchtigkeit und Zugluft ausgesetzt. Hinzu kommt die Belastung durch ultraviolette (UV-)Strahlung der Sonne. Die durch den Klimawandel zunehmend höheren Temperaturen und sonnigeren Tage stellen den Arbeitsschutz vor die Herausforderung, bestehende Schutzkonzepte zu überprüfen, sofern notwendig im Hinblick auf Praxistauglichkeit anzupassen und vor allem im betrieblichen Alltag umzusetzen. Mit der Arbeitsstättenregel ASR A5.1 steht dafür seit August 2025 eine Konkretisierung der allgemeinen Schutzziele der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) zur Verfügung, die die Gefährdungsfaktoren natürliche UV-Strahlung, Niederschlag, Windkräfte sowie Gewitter und Blitzschlag umfasst. Gleichzeitig hat der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) Empfehlungen zur Beurteilung von Gefährdungen durch Hitze (sowie Kälte) und Maßnahmen an Arbeitsplätzen im Freien veröffentlicht. 

Dieser Artikel ist im Journal "Betriebliche Prävention" (2026) erschienen.

Bibliografische Angaben

Titel:  Außenbeschäftigte vor Hitzebelastung und UV-Strahlung schützen - die Arbeitsstättenregel ASR A5.1. 

Verfasst von:  S. Bauer, I. Becker, K. Bux

in: Betriebliche Prävention, Volume 138, Ausgabe 4, 2026.  Seiten: 174-178, DOI: 10.37307/j.2365-7634.2026.04.07

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