Leise Maschinen

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG verlangt von Herstellern, Angaben zur Geräuschemission ihrer Maschinen zu machen. In einer Studie hat die NOMAD Task Force untersucht, ob die Geräuschemissionsangaben in Verkaufsunterlagen von Maschinen die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen. Die Ergebnisse hat die BAuA nun veröffentlicht.

  • Datum 29. Februar 2024

Lärm lässt sich am besten an der Quelle bekämpfen, beispielsweise durch den Einkauf leiser Maschinen im Sinne des "Sell & Buy Quiet" Konzepts. Hersteller sind nach der EU-Maschinenrichtlinie gesetzlich dazu verpflichtet, in Betriebsanleitungen und Verkaufsunterlagen, die auch die Leistungsangaben der Maschine enthalten, Angaben zur Geräuschemission zu machen. Die NOMAD (NOise MAchinery Directive) Task Force, eine Arbeitsgruppe des europäischen Ausschusses ADCO Machinery Directive, hat in einer Studie untersucht, ob die Angaben zur Geräuschemission gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang I, 1.7.4.3 "Verkaufsprospekte" eingehalten werden. Die Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in dem englischsprachigen baua: Focus "Report on the NOMAD pre-market surveillance exercise regarding noise information in sales literature of machines" veröffentlicht.

Die Studie untersuchte 85 Stichproben von Verkaufsunterlagen und 45 Bedienungsanleitungen aus fünf EU-Mitgliedsstaaten. Die Auswertungen zeigen, dass es im Hinblick auf Geräuschemissionsangaben bei den Verkaufsunterlagen große Unterschiede gibt. So gaben einige Hersteller keine Informationen über die Geräuschemissionen an, während andere diese Informationen auf ihren Internetseiten oder über Links zu technischen Datenblätter oder Bedienungsanleitungen bereitstellten. Insgesamt entsprachen 62 Prozent der Verkaufsunterlagen, die beurteilt werden konnten, nicht der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen 1.7.4.3 der Maschinenrichtlinie. Aufgrund der Größe der Stichprobe ist die Studie zwar nicht repräsentativ. Dennoch vermittelt sie einen ersten Eindruck bezüglich der Einhaltung dieser Vorschriften.

Für die erfolgreiche Umsetzung des "Sell & Buy Quiet" Konzepts sind korrekte und vollständige Geräuschemissionsangaben in den Verkaufsunterlagen von Maschinen essenziell. Darüber hinaus handelt es sich um eine wesentliche Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderung der geltenden Richtlinie 2006/42/EG und der kommenden Maschinenverordnung.

Das NOMAD Projekt

Das NOise MAchinery Directive Projekt (NOMAD) zielt darauf ab, die Qualität der Geräuschemissionsangaben in der Praxis zu überprüfen und durch Initiativen, wie z. B. die Bereitstellung von Leitfäden für unterschiedliche Zielgruppen, zu verbessern.

Publikationen

Report on the NOMAD pre-market surveillance exercise regarding noise information in sales literature of machines

baua: Fokus 2024

Dieser Bericht, der von der NOMAD Task Force erstellt und im Juni 2023 der Machinery ADCO vorgestellt wurde, handelt von einer Marktüberwachungsvorstudie, die im Rahmen von NOMAD Phase 3 durchgeführt wurde. Das NOMAD (NOise MAchinery Directive) Projekt zielt darauf ab, die Qualität von …

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