Arbeit mit Gefahrstoffen sicher gestalten
Seit der vollständigen Umstellung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische auf die Regeln der CLP-Verordnung im Jahre 2015 sind die neuen Gefahrenpiktogramme verpflichtend. Die BAuA veröffentlicht die GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt", die kurze Erläuterungen der neuen Warnsymbole enthält.
- Datum 7. Juni 2023
Gefahrenpiktogramme informieren plakativ über die Gefahren, die von gefährlichen Stoffen und Gemischen ausgehen können. Regeln für die Einstufung und Kennzeichnung sind in der europäischen Verordnung, der sogenannten CLP-Verordnung festgehalten. Die Umstellung der Kennzeichnung gefährlicher Stoffe (seit 2010) und Gemische (seit 2015) auf die Regeln der CLP-Verordnung, hat eine Reihe neuer Kennzeichnungselemente mit sich gebracht.
Aus diesem Grund hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) eine Neuauflage der GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt" veröffentlicht. Diese enthält kurze und auch für Nicht-Chemiker verständliche Erläuterungen der neuen Warnsymbole. Ergänzt werden die Erläuterungen der Gefahrenpiktogramme mit Hinweisen zu Verhaltensregeln.
Durch das Scheckkartenformat und die robuste Ausführung passt die Memocard in jede Tasche – und ist damit immer schnell zur Hand, wenn sie bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gebraucht wird.