Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) - Es besteht noch immer Nachholbedarf

Obwohl die gesetzliche Regelung zum BEM bereits seit 2004 besteht, zeigt die vorliegende Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, dass nur rund 40 % der potenziell berechtigten Personen ein BEM-Angebot erhielten. Davon nahmen fast 70 % das Angebot an. In kleineren Betrieben, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich wird das BEM den berechtigten Beschäftigten sogar seltener als 40 % angeboten. BEM ist in solchen Bereichen weiter verbreitet, in denen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden, in denen anerkennend und unterstützend geführt wird und in denen das kollegiale Verhalten ausgeprägter ist.

Bibliografische Angaben

Titel:  Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) - Es besteht noch immer Nachholbedarf. BIBB/BAuA-Faktenblatt 37

Verfasst von:  W. Wrage, A. Sikora, U. Wegewitz

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.  Seiten: 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20201109

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