Der Fachbereich 3 beschäftigt sich mit der physischen, psychischen und organisatorischen Arbeitsbelastung sowie deren Zusammenhang mit Gesundheit, Arbeitsfähigkeit und Erwerbsteilhabe von Beschäftigten.
Entlang der drei Präventionsebenen Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention generiert der Fachbereich gesichertes Wissen mit dem Ziel, Beiträge zur Förderung, zum Erhalt sowie zur Wiederherstellung der Gesundheit der Beschäftigten zu leisten. Die Forschungsaktivitäten reichen von der gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung über die arbeitsmedizinische Prävention und frühe Hilfen im Unternehmen bis hin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und Return to Work.
Der Fachbereich 3 bearbeitet dabei folgende Schwerpunktthemen:
- Aspekte der menschengerechten Arbeitsgestaltung, insbesondere
- Psychische und psychosoziale Belastungen bei der Arbeit
- Personenbezogene Tätigkeiten im digitalen Wandel
- Pausen und Erholung
- Aspekte der physischen und psychischen Gesundheit, insbesondere
- Körperliche Belastung und Beanspruchung im Hinblick auf Muskel-Skelett-Erkrankungen
- Determinanten mentaler Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit sowie der Erwerbsteilhabe
- Kardiometabolische Gesundheit und kognitive Leistungsfähigkeit
- Arbeitsmedizinische Prävention
- Arbeit mit gesundheitlichen Einschränkungen und Wiedereingliederung
Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels legt der Fachbereich 3 in der aktuellen Arbeits- und Forschungsprogrammperiode einen besonderen Schwerpunkt auf Fragestellungen zum Verbleib von Beschäftigten mit gesundheitlichen Einschränkungen im Erwerbsleben (Stay at Work). Ziel ist es, einen weiteren Beitrag zur Wiederherstellung und zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten sowie zur nachhaltigen Erwerbsteilhabe zu leisten.
Ein wichtiger Teil der Arbeit des Fachbereichs ist der Transfer seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse in Politik und betriebliche Praxis mit dem Ziel, die Qualität der Arbeit in Deutschland zu verbessern.
Der Fachbereich berät politische Institutionen mit seiner Fachexpertise, insbesondere das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er wirkt in unterschiedlichen Gremien mit, vor allem in untergesetzlichen Gremien zur Normung und Regelsetzung.
Zudem ist im Fachbereich die Wissenschaftliche Geschäftsstelle des Ärztlichen Sachverständigenbeirats "Berufskrankheiten" (ÄSVB) angesiedelt, die den ÄSVB sowohl wissenschaftlich als auch organisatorisch unterstützt. Darüber hinaus erfolgt im Fachbereich die Geschäftsführung des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfAMed).
Der Transfer in die betriebliche Praxis spielt ebenfalls eine wesentliche Rolle. Dabei werden nicht nur die wissenschaftlichen Erkenntnisse über Veranstaltungen und Praxispublikationen zugänglich gemacht, sondern wiederum auch Anregungen oder Herausforderungen der Arbeitsschutzpraxis in neue Forschungsfragen und Projekte übersetzt.