Als Bundeseinrichtung mit FuE-Aufgaben agiert die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an der Schnittstelle von Wissenschaft und Politik und erbringt Übersetzungsleistungen zwischen Wissenschaftssystem, Politik, betrieblicher Praxis und Gesellschaft. Dabei reicht das Aufgabenspektrum der BAuA neben FuE-Aktivitäten von der Politikberatung über die Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben und den Transfer in die betriebliche Praxis bis zur Bildungs- und Vermittlungsarbeit der DASA. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten werden vertieft in einem eigenen FuE-Programm dargestellt, Aufgaben der Politikberatung sind ergänzend in einer Zielvereinbarung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geregelt.
Die BAuA zielt darauf ab, im Forschungs- und Handlungsfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit eine meinungsführende und koordinierende Position innezuhaben und fühlt sich dabei bestimmten Grundprinzipien verpflichtet. Diese sind neben wissenschaftlicher Expertise Neutralität, Unabhängigkeit und Kontinuität in der Bearbeitung langfristig angelegter Fragestellungen. Im Umgang mit den verschiedenen Zielgruppen spielt das Bemühen um bedarfsgerechte Lösungen und die Vernetzung nationaler und internationaler Beteiligter eine große Rolle.
Das vorliegende Arbeitsprogramm beschreibt die Aktivitätsschwerpunkte der BAuA für den Zeitraum von 2010 bis 2013 und greift dabei die in der Strategie definierten und in der Zielvereinbarung mit dem BMAS spezifizierten inhaltlichen Schwerpunkte auf.