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Muster und Leerformulare

Gute Angaben im Sicherheitsdatenblatt und gute Sicherheitsdatenblätter

Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (insbesondere Artikel 31 in Verbindung mit Anhang II) beschreibt, welche Angaben im Sicherheitsdatenblatt (SDB) stehen sollen. Es ist nicht immer einfach, diesen Vorgaben zu folgen und konkrete Formulierungen zu finden. Manchmal fehlen schon dem Ersteller erforderliche oder wünschenswerte Informationen, manchmal bestehen Unsicherheiten, wie Ermessensspielräume bei Inhalten und sprachlicher Gestaltung genutzt werden sollten. Jenseits der unabweisbaren Forderungen der Richtlinie können je nach Vorbildung, Blickwinkel und Lesegewohnheit unterschiedliche SDB als "gut" empfunden werden.

Wenn Sie im folgenden "Muster" für Sicherheitsdatenblätter finden, betrachten Sie diese bitte nicht als die einzig denkbare und richtige Version. Einige sind nach langen Diskussionen in Arbeitskreisen entstanden und genießen somit sicher einen gewissen Konsens. Andere sind in bester Absicht erstellt worden und mit erläuternden Kommentaren versehen, die als Anregungen zu verstehen sind und zum eigenen Nachdenken über das Thema einladen sollen.

Sie sollen Erstellern von Sicherheitsdatenblättern Anregungen geben und Lesern von Sicherheitsdatenblättern Mut machen, bei ihren Lieferanten gegebenenfalls um ergänzende Angaben zu bitten.

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