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Einstufung und Kennzeichnung

Das neue EU-System zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung basiert auf der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und in der Übergangszeit noch auf den Richtlinien 67/548/EWG über gefährliche Stoffe und 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen.

Mit dem neuen System wurden auch neun neue Symbole zur Kennzeichnung von Verpackungen definiert. Die Bedeutung dieser Symbole ist auf der GHS-Memocard "Gefahrstoffe kompakt" beschrieben, die Sie hier bestellen können.

Die neue CLP-Verordnung mit der eingebundenen Stoff- bzw. Zubereitungs-Richtlinie sowie die Biozid-Richtlinie 98/8/EG (die Richtlinien sind im Kompendium aufgeführt) verfolgen die Ziele der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes für Chemikalien um so den Menschen und die Umwelt vor dem schädlichen Einfluss gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Biozid-Produkte zu schützen.

Das Kompendium "Einstufung und Kennzeichnung" sowie die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (GHS-Verordnung) und deren Änderungen sind nun auf dem REACH-CLP Helpdesk zu finden.