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Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2

Pausen- und Bereitschaftsräume

Ausgabe: August 2012
(GMBl 2012, S. 660)

Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

  • ASR 29/1-4 "Pausenräume"
  • ASR 31 "Liegeräume"
  • ASR 45/1-6 "Tagesunterkünfte auf Baustellen"

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