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Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4

Beleuchtung

Ausgabe: April 2011
(GMBl. 2011, S. 303 [Nr. 16])

Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 "Beleuchtung" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)

  • ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung
  • ASR 41/3 Künstliche Beleuchtung für Arbeitsplätze und Verkehrswege im Freien

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