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Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6

Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände

Ausgabe: Januar 2012
(GMBl 2012, S. 5)

Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gilt mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände" die alte Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR)

  • ASR 8/4 "Lichtdurchlässige Wände"

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