Emissionen von Druckern und Kopierern am Arbeitsplatz
Die Öffentlichkeit beschäftigt sich immer wieder mit möglichen Gefährdungen von Beschäftigten im Büro durch Emissionen von Druckern, Kopierern und Tonerstäuben. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Bewertung möglicher Gesundheitsgefährdungen für diese Situationen aktualisiert und auf ihrer Homepage veröffentlicht. Die Abschätzung beruht auf den bislang bekannten Belastungsdaten. Danach besteht für Beschäftigte im Büro kein Anlass zur Besorgnis. Dies gilt auch für Servicetechniker und Beschäftigte in Recyclingbetrieben, wenn die Staubbelastung durch geeignete Maßnahmen gering gehalten wird. Titel wie "Der Tod aus der Tonerkartusche" verunsichern viele Beschäftigte, die mit Laserdruckern und Kopierern arbeiten. Hintergrund für diese Meldungen sind Tierexperimente, bei denen Tonerstaub eine krebserzeugende Wirkung gezeigt hat. Das Risiko für Beschäftigte, aufgrund von Partikelstaubemissionen durch Drucker, Kopierer oder Tonerstäube an Krebs zu erkranken, ist allerdings sehr gering. Erst bei einer Belastung von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter Raumluft wird das kürzlich vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beschlossene Akzeptanzrisiko für krebserzeugende Stoffe am Arbeitsplatz überschritten.
Die bislang bekannten Belastungsdaten führen zu der Abschätzung, dass die Raumluft an Büroarbeitsplätzen bei Betrieb von Druckern und Kopierern maximal 7 Mikrogramm in die tiefen Atemwege gelangenden Feinstaub pro Kubikmeter enthält. Bei Servicetechnikern wurden Konzentrationen in einer Größenordnung von 50 Mikrogramm, beim Recycling von Kartuschen von 60 Mikrogramm pro Kubikmeter gemessen. Damit liegen die bislang bekannten Belastungen im derzeit akzeptablen Bereich.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2010. 6 Seiten, PDF-Datei
Link zum Volltext (PDF-Datei, 191 KB)
