Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH
Mit der Broschüre REACH-Info 8 "Nächste Schritte unter der EU-Verordnung REACH" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als nationale Auskunftsstelle im REACH-Verfahren einen Überblick über Maßnahmen, die verschiedene Akteure jetzt in Angriff nehmen müssen. Neben den REACH-Verpflichtungen kommen auf Hersteller und Importeure einige Meldepflichten im Rahmen der CLP-Verordnung zu. Die Broschüre geht auf Pflichten in Zusammenhang mit der Registrierung, der Zulassung oder Beschränkung von Stoffen und der CLP-Verordnung ein.
Darüber hinaus geht die Broschüre kurz auf Meldepflichten durch die CLP-Verordnung zu Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ein und stellt die Leitfäden der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) als Handlungshilfen bei der Umsetzung vor. Ein Glossar und Hinweise auf nützliche Adressen im Internet runden die Broschüre ab.
1. Auflage. Dortmund: 2011.
(Quartbroschüre: REACH-Info, REACH-Info 8)
ISBN: 978-3-88261-687-3, 40 Seiten, Papier, PDF-Datei
Link zum Volltext (PDF-Datei, 542 KB)
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