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Normenverzeichnisse

Ein wichtiges Ziel des europäischen Binnenmarktes ist der freie Verkehr von Waren und Dienstleistungen. Dabei muss sichergestellt sein, dass alle Produkte bestimmte Anforderungen im Bereich Sicherheit erfüllen. Diese Anforderungen werden für alle Staaten der EU einheitlich und verbindlich in sogenannten EG-Richtlinien formuliert. Die EG-Richtlinien gelten für alle Mitgliedstaaten, die diese in nationales Recht umsetzen müssen.

Seit 1985 werden die EG-Richtlinien nach der sogenannten Neuen Konzeption entwickelt; bisher sind 26 Europäische Richtlinien verabschiedet worden, die zu ihrer Umsetzung Europäische Normen benötigen. Diese sind unverzichtbar, da die EU-Richtlinien keinerlei detaillierte technische Spezifikationen formulieren, sondern nur grundlegende Anforderungen festlegen, die sich vor allem auf den Gesundheitsschutz und die Sicherheit der Nutzer beziehen. Insofern werden hier die zu erreichenden Ergebnisse sowie die abzuwendenden Gefahren und Risiken definiert, ohne dass zugleich die technischen Lösungen dafür festgelegt werden. Die wiederum finden sich in den sogenannten harmonisierten Normen, die den Herstellern als Hilfestellung zur Risikoanalyse und bei der Umsetzung der grundlegenden Anforderungen dienen. Werden Produkte nach diesen Normen entworfen und hergestellt, wird davon ausgegangen, dass sie den für sie geltenden grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie entsprechen (Konformitätsvermutung). Diese Europäischen Normen werden in jedem EU- und EFTA-Land im Rahmen ihres nationalen Normenwerks einheitlich umgesetzt.

Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben die Aufgabe, die Fundstellen jener nationalen Normen zu veröffentlichen, die harmonisierte Normen umsetzen. Die nachfolgenden Verzeichnisse enthalten nationale und europäische Normen sowie technische Spezifikationen mit Anforderungen an Produkte zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit, welche die grundlegenden Anforderungen der jeweiligen EG-Richtlinien und der diese in nationales Recht umsetzenden Einzelverordnungen zum Produktsicherheitsgesetz konkretisieren.

Folglich gilt: Wenn Sie Ihr Produkt nach diesen Normen gestalten oder ein nach diesen Normen gestaltetes Produkt benutzen, können Sie davon ausgehen, dass die vom Gesetzgeber vorgesehenen grundlegenden Anforderungen erfüllt werden. Zu beachten ist, dass Normen keinen verpflichtenden Charakter haben, ihre Anwendung ist freiwillig. Es ist grundsätzlich möglich, das von der jeweiligen Richtlinie geforderte Sicherheitsniveau auch auf andere Weise zu gewährleisten. Im Schadensfall liegt die Beweislast dann allerdings bei demjenigen, der sich für eine nicht normengerechte Gestaltungslösung entschieden hat.

Downloads

Verzeichnis Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 1. GPSGV (Abschnitt 1 Harmonisierte Normen) (PDF-Datei, 651 KB)
Stand: November 2011

Verzeichnis Elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 1. GPSGV (Abschnitt 2: Internationale und nationale Normen) (PDF-Datei, 198 KB)
Stand: Januar 2010

Verzeichnis Spielzeug 2. GPSGV (PDF-Datei, 71 KB)
Stand: Oktober 2011

Hinweis: Für das Normenverzeichnis Spielzeug gibt es seit Juli 2011 keine gesetzliche Voraussetzung mehr, die zu einer nationalen Bekanntmachung der Fundstellen verpflichten würde. Deshalb wird hier auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verwiesen.

Verzeichnis Einfache Druckbehälter 6. GPSGV (PDF-Datei, 138 KB)
Stand: September 2010

Verzeichnis Gasverbrauchseinrichtungen 7. GPSGV (PDF-Datei, 127 KB)
Stand: Februar 2011

Verzeichnis Persönliche Schutzausrüstungen 8. ProdSV (PDF-Datei, 576 KB)
Stand: Dezember 2011

Verzeichnis Maschinen 9. ProdSV (PDF-Datei, 72 KB)
Stand: Dezember 2011

Hinweis: Für das Normenverzeichnis Maschinen gibt es seit Dezember 2009 keine gesetzliche Voraussetzung mehr, die zu einer nationalen Bekanntmachung der Fundstellen verpflichten würde. Deshalb wird hier auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung im Amtsblatt der EU verwiesen.

Verzeichnis Sportboote 10. ProdSV (PDF-Datei, 190 KB)
Stand: Januar 2012

Verzeichnis Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 11. ProdSV (Abschnitt 1: Harmonisierte Normen) (PDF-Datei, 114 KB)
Stand: Dezember 2011

Verzeichnis Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen 11. GPSGV (Abschnitt 2: Internationale und nationale Normen) (PDF-Datei, 40 KB)
Stand: Mai 2011

Verzeichnis Aufzüge 12. GPSGV (PDF-Datei, 46 KB)
Stand: März 2011

Verzeichnis Druckgeräte 14. GPSGV (PDF-Datei, 258 KB)
Stand: November 2011

Verzeichnis Allgemeine Produktsicherheit (PDF-Datei, 64 KB)
Stand: November 2011

 

Weitere Downloads

Der deutsche Gesetzgeber hat das europäische Konzept der harmonisierten Normen (verankert im ProdSG, § 4 Absatz 1) auf den nationalen Produktbereich übertragen. § 3 Absatz 2 ProdSG formuliert für Produkte, soweit sie nicht § 3 Absatz 1 unterliegen, zunächst eine allgemeine Anforderung an deren Sicherheit. Diese kann durch nationale Normen und technische Spezifikationen konkretisiert werden. Durch deren Ermittlung, die bisher vom AtAV (künftig Ausschuss für Produktsicherheit) vorgenommen wurde, und deren Bekanntmachung der Fundstellen bislang im Bundesanzeiger (künftig im Gemeinsamen Ministerialblatt) durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, entfalten diese Normen und technischen Spezifikationen Vermutungswirkung gemäß § 5 Abs. 2 ProdSG.

Verzeichnis 2 zum nicht harmonisierten Bereich des GPSG - Teil 1 Nationale Normen (PDF-Datei, 467 KB)
Stand: Mai 2011

Verzeichnis 2 zum nicht harmonisierten Bereich des GPSG - Teil 2 Nationale technische Spezifikationen (PDF-Datei, 163 KB)
Stand: Juli 2010