Interpretation der Maschinenrichtlinie durch die Arbeitsgruppe Maschinen der EU-Kommission
Die Arbeitsgruppe Maschinen der Europäischen Kommission führt in regelmäßigen Abständen Beratungen zu aktuellen Fragen bezüglich der Anwendung der Maschinenrichtlinie durch.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) arbeitet in der Arbeitsgruppe Maschinen mit.
An dieser Stelle finden Sie Ergebnisse dieser Beratungen, die eine Interpretation zu einzelnen Sachverhalten der Maschinenrichtlinie darstellen.
Diese Interpretation ist nicht rechtsverbindlich. Sie unterstützt eine einheitliche Anwendung der Richtlinie in Europa.
