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Verbraucherinformation zu Licht emittierenden Dioden (LED) - Röhrenlampen

Unsere Zeit ist durch den bewussten Umgang mit natürlichen Ressourcen sowie Anstrengungen, unsere Umwelt intakt zu erhalten, geprägt. Wir sind bestrebt, Energie sparsam zu verbrauchen sowie keine giftigen Materialien in Produkten zu verwenden.

Um Energieverbrauch auf dem Gebiet der Beleuchtung zu senken, wurde auf der Ebene der Europäischen Union beschlossen, die Verwendung von Glühlampen stufenweise ab 1. September 2009 zu verbieten. Gleichzeitig verzeichnet man eine rasante Entwicklung von Lichtquellen in Form von Licht emittierenden Dioden (LED). Lampen auf LED-Basis werden immer mehr als Ersatz für alle anderen Lampen vom Handel angeboten.

Gegenwärtig wird eine Vielzahl unterschiedlicher LED-Röhrenlampen als Ersatz für konventionelle Leuchtstofflampen auf dem Markt angeboten. Es handelt sich dabei um eine neue Technik. Dem Verbraucher stehen nur wenige Informationen zu diesen Produkten zur Verfügung. Hier werden die Verbraucher über Vor- und Nachteile der LED-Lampen informiert. Da nicht nur sichere LED-Röhrenlampen angeboten werden, werden Hinweise zur Auswahl von sicheren LED-Röhrenlampen gegeben.

Vorteile

Gegenüber den herkömmlichen Lampen haben die LED-basierten Lampen Vorteile:

  • Das LED Leuchtmittel hat einen geringeren Stromverbrauch.
  • Das LED Leuchtmittel erzeugt Licht ohne flimmern.
  • Das Licht ist sofort nach dem Einschalten zu 100 % verfügbar.
  • Die Lebensdauer ist nicht von der Schalthäufigkeit abhängig.
  • Lichtspektrum von den LED-Leuchtmitteln kann beliebig zusammengesetzt werden. So sind die Leuchtmittel für allgemeine Beleuchtung geeignet und können frei von ultravioletten und infraroten Anteilen sein.

Nachteile

  • Durch die schnelle Entwicklung der LED-Lampen befinden sich die zutreffenden Normen ebenfalls in der Entwicklung. Hersteller müssen anhand einer Risikobeurteilung ermitteln, ob alle sicherheitsrelevanten Aspekte bei ihrem Produkt berücksichtigt wurden. Eine Prüfpflicht ihrer Produkte besteht nicht.
  • Es sind keine Erfahrungen über das tatsächlichen Langzeitverhalten vorhanden. Hohe Temperaturen führen zur Verkürzung der Lebensdauer und der Lichtausbeute (Helligkeit) von LED.
  • Da die LED gerichtetes Licht erzeugen, haben die LED-Lampen eine andere Verteilung des Lichtstromes. Deshalb ändern sich die lichttechnischen Merkmale der Raumbeleuchtung beim Ersatz der vorhandenen Lampen durch LED-Lampen. Die vorhandenen Vorschriften und Normen (z. B. Arbeitsstättenrichtlinien und DIN EN 12464-1: Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen: 2009) werden möglicherweise nicht mehr erfüllt.
  • Austauschvarianten ohne Umbau der Leuchte sind zurzeit nur für die Vorschaltgerätevarianten KVG/VVG geeignet (konventionelle-/ verlustarme Vorschaltgerätevariante) nicht jedoch für die EVG Variante (elektronische Vorschaltgerätevariante).
  • Auf dem Markt werden zurzeit mehrere Varianten LED-Röhrenlampen als Ersatz für die konventionelle Leuchtstofflampe angeboten, die über unterschiedliche Sicherheitsniveaus verfügen. Dadurch kann sich der Verwender entsprechenden Gefährdungen aussetzen wie z. B. der Gefahr eines elektrischen Stromschlages.
  • Hoher Verbrauch an Edelmetallen (Gold, Kupfer, seltene Erden usw.) für die notwendige Elektronik, die mit jeder Röhre neu benötigt wird.
  • Gefährdungen durch die optische Strahlung sämtlicher Typen von Lampen können durch Anwendung von DIN EN 62471 (VDE 0837-471:2009-03): Photobiologische Sicherheit von Lampen und Lampensystemen (Ausgabedatum: 2009-03) bewertet werden. Nach dieser Norm werden die Lampen in eine von vier Gruppen eingeteilt.

Freie Gruppe: Lampen/Leuchte stellen keine photobiologische Gefahr dar.

Risikogruppe 1: Lampen/Leuchten stellen aufgrund normaler Einschränkungen durch das Verhalten der Nutzer keine Gefahr dar.

Risikogruppe 2: Lampen/Leuchten stellen aufgrund der Abwendungsreaktionen von hellen Lichtquellen oder durch thermisches Unbehagen keine Gefahr dar.

Risikogruppe 3: Lampen/Leuchten stellen schon für flüchtige oder kurzzeitige Bestrahlung eine Gefahr dar. Eine Verwendung in der allgemeinen Beleuchtung ist nicht erlaubt.

Für die freie Gruppe und Risikogruppen 1 ist keine Kennzeichnung erforderlich.

Für die Risikogruppe 2 ist eine Kennzeichnung erforderlich. Im Moment wird üblicherweise das folgende Symbol verwendet:

Kennzeichen für Risikogruppe 2

Die Risikogruppe 3 ist in der Allgemeinbeleuchtung nicht zugelassen.

Angebotene Varianten

1. Retrofit-Variante

Die LED-Röhrenlampe wird zusammen mit einem speziellen Starter vertrieben. Hier werden nur die Leuchtstofflampe der Leuchte (konventionellen Leuchtstofflampe) und Starter durch LED-Röhrenlampe und speziellen Starter ausgetauscht (Anwendung zurzeit für die Vorschaltgeräte KVG/VVG nicht für EVG geeignet). Ein Umbau der vorhandenen Leuchte ist nicht notwendig.
Hinweis: Achten Sie auf Informationen vom Hersteller für die Verwendung der LED-Röhrenlampe, da sie nicht für alle Vorschaltgeräte geeignet sind.

Beim erneuten Einsatz von konventioneller Leuchtstofflampe statt der LED-Röhrenlampe ist auch der Rücktausch des Starters notwendig. Eine konventionelle Leuchtstofflampe benötigt auch den konventionellen Starter. Wird dies nicht beachtet kommt es zwar zu keiner Gefährdung, jedoch leuchtet die Lampe nicht oder kann Schaden nehmen.

2. Konversions-Variante

Sie setzt einen Umbau der vorhandenen Leuchte voraus. Der Umbauer wird dadurch zum Hersteller der Leuchte und ist damit für deren Sicherheit verantwortlich. Gefährdungen ergeben sich für den Verwender der Leuchte durch den Umbau, da nicht sichergestellt werden kann, dass z. B. die erforderlichen Isolationsabstände eingehalten werden.

Dadurch, dass beim Umbau wichtige Bauteile der Leuchte überbrückt werden, kann es beim Rücktausch (LED-Röhrenlampe wird wieder durch eine Leuchtstofflampe ersetzt) zu unterschiedlichen Gefahren kommen. Beim Rücktausch kann z. B. ein Kurzschluss entstehen, der zur plötzlichen Geräuschentwicklung (Knall) führt, was Sekundärunfälle wie einen Leitersturz verursachen kann. Bei unsachgemäßem Umbau besteht auch die Gefahr eines elektrischen Stromschlages.

3."Vorgetäuschte" Retrofit-Variante

Bei dieser Variante wird dem Verwender scheinbar eine Retrofit-Variante angeboten, die jedoch einen Umbau der Leuchte erfordert. Bei dieser Variante handelt es sich eindeutig um eine Konversions-Variante.

4. LED-Röhrenlampen mit elektrischem Durchgang

Diese Variante ist besonders gefährlich. Bei diesen LED-Röhrenlampen haben die Kontaktpins der einen Seite unmittelbare elektrische Verbindung zu den Kontaktpins der anderen Seite. Diese elektrische Verbindung ist von Außen nicht erkennbar. Beim Wechseln dieser LED-Röhrenlampen besteht die Gefahr eines elektrischen Stromschlages.
Laut Hersteller dieser LED-Röhrenlampen ist ein Betrieb nur ohne den Starter möglich.
Der Hinweis auf das Entfernen des Starters und Betrieb der Leuchte nur ohne Starter weist grundsätzlich auf diese gefährliche Variante hin.

Achtung! Aufgrund der Gefahren - nehmen Sie keinen Umbau der Leuchten selber vor. Verwenden Sie nur die Retrofit-Variante (die Leuchtstofflampe wird durch eine LED-Röhrenlampe und der herkömmliche Starter durch einen mit der LED-Röhrenlampe mitgelieferten, speziellen Starter ersetzt). Das schützt sie und auch andere.

Empfehlung

Verwenden Sie nur Retrofit-Varianten als Ersatz für herkömmliche Leuchtstoffröhren in vorhandenen Leuchten (ein Umbau der Leuchte ist nicht notwendig).

Beachten Sie dabei folgendes:

  • die Versorgungsspannung der LED-Lampe muss im Spannungsbereich der zu ersetzenden Leuchtstofflampe liegen,
  • die Leistung der LED-Lampe muss kleiner oder gleich der zu ersetzenden Leuchtstofflampe sein,
  • die Abmessungen müssen der konventionellen Leuchtstofflampe gleich sein,
  • das Gewicht der LED-Lampen darf das für das entsprechende Fassungssystem zugelassene Gewicht nicht übersteigen,
  • dass nur geprüfte und zertifizierte LED-Lampen verwendet werden sollten.

Achtung! Bei nicht zertifizierten LED-Lampen besteht die Gefahr, dass diese nicht den aktuellen Regeln der Technik (Normen) entsprechen. Insbesondere hinsichtlich der photobiologischen Sicherheit sind komplizierte Messungen für die Einordnung der Lampe in die Risikogruppe notwendig. Bei den LED-Lampen der Risikogruppen 2 und 3 sind Schädigungen der Augen möglich.

Redaktion:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Dr. Jelena Nagel
Regierungspräsidium Kassel: Robert Hennig, Thomas Apel
VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut: Holger Kilb

Zum Thema im Internet

Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. (ZVEI):

Gefahren beim Umrüsten von Leuchten mit herstellerfremden Ersatzteilen und Komponenten (PDF-Datei, 35 KB)
Positionspapier zur Entsorgung von LED-Leuchten, LED-Modulen und LED-Lampen (PDF-Datei, 27 KB)

VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut GmbH:

Vortrag "Produktprüfung LED" (PDF-Datei, 1 MB)
Holger Kilb, Fachtagung "Energiesparoption LED - Effiziente Leuchtmittel - aktueller Stand", Frankfurt 28.09.2010

 

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