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Produktrückrufe

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Der Rückruf mangelhafter und gefährlicher Produkte ist für jedes Unternehmen eine krisenhafte Herausforderung. Für Verbraucher und Verwender ist es wichtig, zeitnah von Rückrufaktionen zu erfahren.

Das neue Rückruf-Formular der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung solcher Krisen. Hier können ab sofort Hersteller, Bevollmächtigte und Einführer mit Sitz in Deutschland im Rahmen ihres betrieblichen Rückrufmanagements die Aufsichtsbehörden und die Öffentlichkeit über Gefährdungen durch Produkte und Rückrufaktionen informieren.

Mit Hilfe des Formulars lassen sich alle wichtigen Informationen und Daten sicher und bequem in einem Meldevorgang an die BAuA übermitteln. Anschließend veröffentlicht die BAuA den vom Hersteller verantworteten Rückruftext in seiner Originalform auf ihrer Internetseite. Als weiteren Service benachrichtigt die Bundesanstalt als zentrale Meldestelle des Bundes für mangelhafte und gefährliche Produkte die zuständige Marktaufsicht. Damit können von Rückrufen betroffene Unternehmen davon ausgehen, ihre gesetzliche Meldepflicht gemäß Paragraph 5 Absatz 2 und 3 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) erfüllt zu haben.

Alle Hersteller verbessern darum ihre Krisenbewältigung und sichern ihren guten Ruf, wenn sie die Nutzung des Rückruf-Formulars in den Bestimmungen des hauseigenen Rückrufmanagements verbindlich vorsehen. Darüber hinaus gehört auch die Meldung in die Vertriebsländer innerhalb der Europäischen Union zu einer professionellen Rückrufplanung. Hierfür stellt die EU-Kommission Herstellern und Vertreibern von Produkten ein weiteres Meldeformular, die sogenannte "Business Application", zur Verfügung.

Weitere Meldungen über verbotene und mangelhafte Produkte finden Sie unter dem Menüpunkt "Produktmängel". Informationen zur allgemeinen Produktsicherheit finden Sie über den Menüpunkt "Geräte- und Produktsicherheit".

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