So beteiligen wir uns im CLH-Verfahren gemäß CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung schreibt vor, wie gefährliche Stoffe und Gemische europaweit einheitlich eingestuft und gekennzeichnet werden. Für bestimmte Stoffe kann der Gesetzgeber die verbindliche Einstufung und Kennzeichnung vorschreiben. Wir können hierzu Vorschläge für bisher nicht harmonisiert eingestufte Stoffe machen oder zur Änderung bestehender Einstufungen und Kennzeichnungen einreichen.
Wozu wird ein Stoff eingestuft und gekennzeichnet?
Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen zeigt, welche Gefahr von diesen ausgehen kann. Sie ist Grundlage für die Anwendung von Maßnahmen zum sicheren Umgang. Deswegen muss sie in der Lieferkette kommuniziert werden.
Für den Schutz des Arbeitnehmers sind primär die Gefährdungen aufgrund von physikalischen Eigenschaften und die Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu betrachten.
Welche Gefährdungsarten gibt es?
Gefährliche Stoffe können in unterschiedlicher Art und Weise zu einer Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Die Gefährdungsarten werden unterschieden in
- Physikalische Gefahren
(z. B. leichte Entzündbarkeit, Explosionsgefährdung) - Gesundheitsgefahren,
(z.B. Karzinogenität, Verätzung/Reizung der Haut) - Umweltgefahren
(z.B. akut gewässergefährdend)
Das CLH-Verfahren
Für bestimmte Stoffe kann der Gesetzgeber die verbindliche Einstufung und Kennzeichnung vorschreiben: die Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung. Diese ist im Anhang VI der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 zu finden.
Die CLP-Verordnung regelt das Verfahren, wie es zu dieser europaweiten Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen kommt. Die Mitgliedsstaaten (und somit auch Deutschland) können bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Vorschläge zur Harmonisierung der Einstufung und Kennzeichnung oder Änderungsvorschläge einer bereits bestehenden Einstufung einreichen. Das passiert in Form eines sogenannten CLH-Dossiers.
Mitwirken der REACH - Bewertungsstelle Arbeitsschutz
Die REACH - Bewertungsstelle Arbeitsschutz identifiziert Stoffe für eine harmonisierte Einstufung und beteiligt sich an der Diskussion der toxikologischen Studien zur Gefährdung der menschlichen Gesundheit. Sie diskutiert und kommentiert sowohl deutsche Einstufungsvorschläge als auch Vorschläge aus anderen Mitgliedsstaaten.