Der AGS ermittelt, wie die Anforderungen der GefStoffV erfüllt werden können. Er erarbeitet dazu Regeln und Erkenntnisse. Hier finden Sie alle Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und Bekanntmachungen zu Gefahrstoffen (BekGS) in aktueller Fassung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) kann die Regeln und Erkenntnisse des AGS im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) bekannt geben.
Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und bei der Festlegung der Schutzmaßnahmen diese Regeln und Erkenntnisse zu beachten.
Bei deren Einhaltung kann er davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der GefStoffV erfüllt sind.
Wird davon abgewichen, muss durch andere Maßnahmen zumindest in vergleichbarer Weise der Schutz der Gesundheit und die Sicherheit der Beschäftigten gewährleistet werden. (§ 7 Absatz 2 GefStoffV)