Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung
Ob und wie stark sich der gesetzliche Mindestlohn auf Betriebe auswirkt, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Ausmaß diese vom Mindestlohn betroffen sind. Der vorliegende Beitrag nimmt erstmals differenzierte Auswertungen der Verdienststrukturerhebung (VSE) zur betrieblichen Betroffenheit von der Einführung des Mindestlohns vor. Es zeigt sich, dass etwa 37 Prozent der Betriebe im Jahr 2014 mindestens ein Beschäftigungsverhältnis aufwiesen, in dem der Stundenlohn unterhalb von 8,50 Euro pro Stunde lag. In diesen überwiegend kleinen Betrieben waren im Durchschnitt 4,3 Beschäftigungsverhältnisse bzw. etwa 57 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen. Im Vergleich zu den verfügbaren Ergebnissen auf Basis des IAB-Betriebspanels zeigt sich ein höheres Niveau der betrieblichen Mindestlohnbetroffenheit sowie eine ähnliche Struktur betroffener Betriebe je nach Regionen, Branchen und Betriebsgröße.
Bibliografische Angaben
Titel: Ausmaß der betrieblichen Betroffenheit vom gesetzlichen Mindestlohn anhand der Verdienststrukturerhebung.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(baua: Fokus)
Seiten: 11, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20210331