Praxishilfe-Ordner "Gesund im Betrieb"

Der Praxishilfe-Ordner bietet Informationen, Handlungshilfen, Checklisten und Unterweisungsmaterial für die wichtigsten Themengebiete des betrieblichen Gesundheitsmanagements und der betrieblichen Gesundheitsförderung: Suchmittelprävention/Alkohol, Herz-Kreislauf und Übergewicht, Stress, Heben und Tragen/Rücken, Rauchen, Mobbing, Demografie, Hand- und Hautschutz

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Gesundheit ist das höchste Gut des Menschen. Sie zu erhalten, ist das wichtigste Ziel der Unfallversicherung. § 1 des Sozialgesetzbuches VII (SGB VII) präzisiert den Präventionsauftrag der Berufsgenossenschaften und macht es zu deren vorrangigen Aufgabe, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln zu verhüten.

Um ihr Beratungsangebot beim betrieblichen Gesundheitsschutz zu erweitern und die zur Verfügung stehenden Unterlagen zu bündeln hat die BG RCI den neuen Praxishilfe-Ordner „Gesund im Betrieb“ herausgegeben. Bei der Erstellung waren Praktiker und Experten aus den Branchenpräventionen und Kompetenz-Centern der BG RCI beteiligt. Aus dieser interdisziplinären Zusammenarbeit ist eine Praxishilfe mit nützlichen Hinweisen für die Organisation des betrieblichen Gesundheitsschutzes entstanden.

Der attraktiv aufgemachte Ordner mit CD-ROM enthält acht neue beziehungsweise grundlegend überarbeitete Broschüren zu den Themen Alkohol (Nüchtern betrachtet), Herz-Kreislauf und Übergewicht (Herzensangelegenheiten), Stress (Stress lass nach!), Rücken (Rückenschmerzen ade!), Rauchen (Ohne Rauch geht’s auch), Mobbing (Fair geht vor!), Demografie (Mit 70 in Rente?) und Hand- und Hautschutz (Die wichtigsten 2 m2).

Die Broschüren enthalten einen Wegweiser, der einen leichten Zugang zum Inhalt ermöglicht. Dieser besteht aus Hintergrundinformationen, direkt einsetzbaren und editierbaren Handlungshilfen sowie Checklisten.

Der Praxishilfe-Ordner und sämtliche zugehörigen Unterlagen stehen auch im Downloadcenter der BG RCI (downloadcenter.bgrci.de) zur Verfügung. Herunterladen kann man auch PowerPoint-Präsentationen (Foliensätze) zu den jeweiligen Themen, die sich für die Unterweisung der Beschäftigten und zur Vorführung bei betrieblichen Veranstaltungen eignen.

Der Ordner kann über den Medienshop der BG RCI (medienshop.bgrci.de) bestellt werden. Die Broschüren sind dort auch als Einzelmerkblätter in der Reihe mit Allgemeinen Themen (A-Reihe) erhältlich.

Weiter zur Handlungshilfe

Anbieter:BG Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Psychische Faktoren
  • Heben, Halten, Tragen
  • Ziehen, Schieben
  • Durch Menschen (z. B. Überfall)
  • Durch Pflanzen und pflanzliche Produkte (z. B. sensibilisierende und toxische Wirkungen)
  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)

Branche

  • (0) Branchenübergreifend

Tätigkeit / Arbeitsplatz

  • Gesundheitschutz
  • Hautschutz
  • Sucht
  • Stress
  • Demografie
  • Mobbing
  • Ernährung
  • Rücken
  • Gesundheitsschutzmanagement
  • Rauchen
  • Alkohol
  • Handschuhe
  • Bewegung
  • Handschutz

Bearbeitungsdatum 21.11.2013
Für Kleinbetriebe empfohlen

Zur Handlungshilfe

  • Handbuch/Leitfaden, Checkliste, Fragebogen, Toolbox
  • Verfügbar als... Druckschrift, Download
  • Kosten: 50,00 €
  • Für Mitgliedsbetriebe kostenfrei
  • Verfügbar in... deutsch

Handlungshilfe enthält...