Die Fachgruppe "Grundsatzfragen der Produktsicherheit" der BAuA ist seit Anfang der 2000er-Jahre als nationale Kontaktstelle im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate (vorher RAPEX) aktiv. Als Bindeglied zwischen nationalen und europäischen Marktüberwachungsbehörden sowie der Europäischen Kommission berät sie Behörden, Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des Schnellwarnsystems und zugehöriger Portale. Die Kontaktstelle ist vor allem mit der Prüfung von Meldungen, den sogenannten Notifikationen, zu gefährlichen Non-Food-Produkten betraut.
Mit Inkrafttreten der Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988 (GPSR) und den zugehörigen konkretisierenden Regelungen am 13.12.2024 übernehmen alle nationale Kontaktstellen teils neue Aufgaben, die den Betrieb des Schnellwarnsystems sicherstellen sollen. Die Europäische Kommission hat diese Aufgaben in der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2639 zusammengefasst.
Übersicht über Instrumente im EU-Schnellwarnsystem Safety Gate und Zugangsvoraussetzungen
Instrument | Zielgruppe | Beschreibung | Login erforderlich? |
---|---|---|---|
Safety Gate Portal | Verbraucher, Wirtschaftsakteure, Behörden | Informationsportal, u. a. zu gefährlichen Produkten |
nein |
Consumer Safety Gateway | Verbraucher | Meldeplattform für Unfälle mit Produkten | EU-Login* |
Safety Business Gateway | Wirtschaftsakteure | Meldeplattform für Produktrückrufe und Unfälle mit Produkten | EU-Login* |
Online Marketplace Registration Module | Wirtschaftsakteure | Registrierungsmodul für Online-Marktplätze | EU-Login* |
Safety Gate | Behörden | Kommunikationsplattform des Safety Gate Netzwerks | Behördenzugang** |
Product Safety eSurveillance Webcrawler | Behörden | Suchmaschine für gefährliche Produkte | Behördenzugang** |
*Eigenständige Registrierung durch Nutzerinnen und Nutzer
**Verwaltung durch die nationale Safety Gate Kontaktstelle
Die Aufgaben der BAuA als Nationale Safety Gate Kontaktstelle im EU-Schnellwarnsystem
Safety Gate Notifikationen – Upstream
Die Kontaktstelle prüft die Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Meldungen der nationalen Marktüberwachungsbehörden. Erst nach erfolgreicher Prüfung (vollständig und schlüssig) werden sie validiert und gemäß Artikel 25 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EU) 2023/988 an die Europäische Kommission übermittelt (Upstream).
Zuvor überprüft die nationale Kontaktstelle jedoch, ob ein Produkt, das Gegenstand der betreffenden Meldung ist, bereits im System gemeldet wurde. Falls dies der Fall ist, übermittelt sie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gegebenenfalls eine Folgemeldung gemäß Artikel 26 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2023/988 (Reaktion).
Safety Gate Notifikationen – Downstream
Die Kontaktstelle verteilt national, tagesaktuell die Meldungen aller Mitgliedstaaten, die von der Europäischen Kommission im Schnellwarnsystem validiert wurden (Downstream). So können die nationalen Marktüberwachungsbehörden angemessene Folgemaßnahmen ergreifen.
Die Verteilung an die zuständigen Behörden erfolgt über das Dokumentenmanagementsystem BSCW-Bund. Alle registrierten Behörden werden täglich per E-Mail über neue Meldungen informiert.
Safety Gate Notifikationen – Ergänzungen und Reaktionen
Die Kontaktstelle kann Ergänzungen, die den Marktüberwachungsbehörden von Wirtschaftsakteuren oder Anbietern von Online-Marktplätzen zur Verfügung gestellt wurden, zu einer Meldung im Schnellwarnsystem übermitteln. Die Kontaktstelle informiert hierzu unmittelbar die Kontaktstelle des jeweiligen Mitgliedstaats oder hinterlegt eine Reaktion im Safety Gate, die wiederum durch die Europäische Kommission validiert werden muss.
Unterstützung von Behörden
Die Kontaktstelle unterstützt die nationalen Marktüberwachungsbehörden bei der Nutzung des Schnellwarnsystems. Hierzu schult die BAuA vor allem Behörden, die nicht direkt auf das Safety Gate zugreifen können, aber Meldungen im Schnellwarnsystem absetzen müssen. Schulungen können jederzeit bei der Kontaktstelle angefragt werden, eine individuelle Begleitung und Beratung im Einzelfall ist selbstverständlich möglich.
Die Schulungsangebote können die Umsetzung der Leitlinien für das Safety Gate, grundsätzliche formelle Anforderungen an Vollständigkeit und Schlüssigkeit sowie insbesondere die technische Nutzung der ICSMS Safety Gate Schnittstelle umfassen.
Zugangsrechte
Die Kontaktstelle übernimmt die nationale Benutzerverwaltung für den behördlichen Bereich des Safety Gate und schaltet auf Antrag von Marktüberwachungsbehörden Zugänge frei. Darüber hinaus kann die Kontaktstelle in ICSMS die Schnittstelle zum Safety Gate aktivieren.
Zudem kann die nationale Kontaktstelle den zuständigen Behörden einen Zugang zum Dokumentenmanagementsystem BSCW-Bund für den nationalen Downstream einrichten.
Product Safety eSurveillance Webcrawler
Die Kontaktstelle informiert die Marktüberwachungsbehörden über die Möglichkeit zur Verwendung des Product Safety eSurveillance Webcrawlers und gegebenenfalls ähnliche Instrumente. Die Werkzeuge, u.a. entwickelt von der Europäischen Kommission, stehen zum Auffinden von Produkten im Onlinehandel zur Verfügung. Die nationalen Behörden können auf Basis ihrer automatisierten Recherchen Folgemaßnahmen ergreifen und deren Ergebnisse an die nationale Kontaktstelle melden.
Die Kontaktstelle übernimmt insbesondere die nationale Registrierung von Nutzerinnen und Nutzern und vermittelt Kontakte zum fachlichen Austausch sowie zum Support des Product Safety eSurveillance Webcrawlers.
Safety Business Gateway
Die Kontaktstelle berät Wirtschaftsakteure bei der Nutzung des Safety Business Gateway. Diese müssen das Portal zur europaweiten Meldung von Produktrückrufen und Unfällen mit Produkten nutzen.
Die Kontaktstelle übermittelt tagesaktuell Meldungen von Wirtschaftsakteuren an die zuständigen nationalen Marktüberwachungsbehörden. Ergänzend bietet die nationale Kontaktstelle den zuständigen Behörden einen Zugang zu einem Dokumentenmanagementsystem an und informiert alle registrierten Behörden täglich per E-Mail über neue Meldungen.
Consumer Safety Gateway
Die Kontaktstelle berät Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Nutzung des Consumer Safety Gateway. Diese können das Portal zur europaweiten Meldung von gefährlichen Produkten und Unfällen mit Produkten nutzen. Die eingehenden Meldungen werden von der Europäischen Kommission validiert und an die nationalen Kontaktstellen zur weiteren Verteilung übermittelt. Diese informieren die nationalen Marktüberwachungsbehörden.
Online Marketplace Registration Module
Gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2023/988 sind Anbieter von Online-Marktplätzen verpflichtet sich im Safety Gate zu registrieren und Angaben zu ihrer zentralen Anlaufstelle zu hinterlegen.
Die Kontaktstelle verfügt über einen Zugang zu diesem Registrierungsportal und kann Marktüberwachungsbehörden Auskunft zu den registrierten Online-Marktplätzen erteilen.
Safety Gate Netzwerk
Die Kontaktstelle in der BAuA arbeitet mit den anderen europäischen Safety-Gate-Kontaktstellen und der Europäischen Kommission eng zusammen. Auf nationaler Ebene steht die Kontaktstelle mit der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), dem Deutschen Marktüberwachungsforum (DMÜF), der Zentralen Verbindungsstelle (SLO) und dem Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) in Kontakt.
In erster Linie werden Informationen, die für den Betrieb des Safety Gate und aller zugehörigen Portale relevant sind, ausgetauscht. Die Kontaktstelle setzt beispielsweise die Europäische Kommission über technische Probleme beim Betrieb des Schnellwarnsystems in Kenntnis.
Anfragenbearbeitung
Die Kontaktstelle beantwortet Anfragen von Interessenträgern, einschließlich Wirtschaftsakteuren und Anbietern von Online-Marktplätzen, bezüglich des Betriebs des Schnellwarnsystems Safety Gate. Antworten auf Fragen zur Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit finden sich unter https://www.bmuv.de/WS7398.