Planung und Vorbereitung

In Gebäuden, die vor dem 31.10.1993 errichtet wurden, können auch heute noch asbesthaltige Materialien enthalten sein. Nicht erkannte asbesthaltige Materialien können bei Bau- oder Renovierungsarbeiten zu Gefährdungen für Mensch und Umwelt führen. Der rechtzeitigen Planung und Vorbereitung der Arbeiten kommt daher eine entscheidende Bedeutung zu.

Erkundung

Die Erkundung von Asbest vor Beginn von Bau- oder Abbruchmaßnahmen ist Voraussetzung für eine sichere Durchführung der Arbeiten und eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung.

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Auftragsklärung

Für Arbeiten an asbesthaltigen Materialien gelten Verwendungsbeschränkungen, die in der Gefahrstoffverordnung geregelt sind. Wichtige Kriterien bei der Auftragsklärung sind die Beachtung der Verwendungsbeschränkungen, die Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren und Schutzmaßnahmen sowie die Ermittlung von Aufwand und Kosten in Frage kommender Ausführungsvarianten. Gerade private Auftraggeber sollten sich von hinzugezogenen Planern und Architekten bzw. ausführenden Firmen verschiedene Varianten erläutern lassen.

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Vertragsgestaltung

Die Ergebnisse der Auftragsklärung sind zu dokumentieren und bei der Ausschreibung sowie der Vertragsgestaltung beziehungsweise Beauftragung zu berücksichtigen. Dies schafft Planungs- und Kostensicherheit.

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Rechtsgrundlagen

Asbesthaltige Materialien im Baubestand stellen Anforderungen an den Nutzerschutz, Arbeitsschutz und die fachgerechte Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen. Die gesetzlichen Regelungen richten sich an Eigentümer, Bauherren und Unternehmen – auch Privatpersonen und Heimwerker müssen die Vorgaben beachten.

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