- Projektnummer: F 2234
- Projektdurchführung: Kooperationsstelle Hamburg
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Seit 2002 sind alle Mitgliedsstaaten der EU gehalten, ihren Arbeitsschutzaktivitäten eine an überprüfbaren Zielen orientierte, kohärente und koordinierte Strategie zugrunde zu legen. Während einige Länder wie z. B. Dänemark diesbezüglich schon über langjährige Erfahrungen verfügen, wurde hierzulande mit der Etablierung einer nationalen Arbeitsschutzstrategie gerade erst begonnen. Es erscheint daher sinnvoll zu prüfen, inwieweit Deutschland von den bereits erprobten Handlungsansätzen anderer Länder profitieren könnte.
Ziel des Projekts ist es, im internationalen Raum übertragungsfähige strategische Konzepte und Vorgehensweisen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes zu identifizieren und diese für die hiesige Strategieentwicklung zu erschließen. Zu diesem Zweck sollen Arbeitsschutzstrategien ausgewählter Länder vergleichend analysiert und bewertet werden. Hierbei richtet sich das Augenmerk zum einen auf das variierende inhaltliche Profil der Strategien, d. h. auf die Frage, welche Zielebenen, Gestaltungsfelder und Problembereiche (insbesondere welche arbeitsassoziierten Belastungen und Gesundheitsrisiken) jeweils berücksichtigt und in den Mittelpunkt gestellt werden. Von zentralem Interesse ist fernerhin, welche Kriterien, Verfahren sowie Informations- und Datenquellen bei der Auswahl, Operationalisierung und Priorisierung der Strategieziele zum Tragen kommen, wie die Umsetzung der Strategie evaluiert wird und ob die Evaluation in nachvollziehbarer Weise Erfolge der Strategieumsetzung aufzuzeigen vermag. Eine wichtige Vergleichsdimension bilden schließlich die institutionellen Arrangements der Strategie (Trägerschaft, Regelung akteurspezifischer Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten, Sicherstellung der Verbindlichkeit und Umsetzung der Strategie, Verknüpfung mit anderen Fachpolitiken).
Im Ergebnis der Analyse sollen (a) die zentralen Unterschiede und Gemeinsamkeiten der einbezogenen nationalen Arbeitsschutzstrategien herausgearbeitet sein, (b) Aussagen darüber getroffen werden, hinsichtlich welcher Problemstellungen die Schaffung eines strategischen Handlungsrahmens für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu einer verbesserten Performanz des Arbeitsschutzsystems beizutragen vermag und worin die strukturellen und prozeduralen Voraussetzungen hierfür liegen, (c) zentrale Probleme und Engpässe bei der Formulierung, Umsetzung, Überprüfung und Adjustierung nationaler Arbeitsschutzstrategien identifiziert sein und (d) Einschätzungen erfolgen bezüglich der Frage, welche der im internationalen Raum vorhandenen Strategieansätze und -erfahrungen auf die Situation in Deutschland übertragbar sind und eine sinnvolle Orientierung für den hiesigen Strategieentwicklungsprozess bieten können.