Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft

Praxisorientierte Handlungshilfe zum Durchführen der Gefährdungsbeurteilung in Betrieben der Abfall- und Entsorgungswirtschaft. Mit Hilfe von Checklisten können typische Gesundheitsgefahren ermittelt und beurteilt werden. Das Dokument enthält Vorschläge zur Gefährdungsminimierung und bietet die Möglichkeit die ausgewählten Maßnahmen und deren Umsetzung zu dokumentieren. Die Handlungshilfe steht als Druckversion und als ausfüllbares PDF-Dokument zur Verfügung.

Nutzungshinweise

  1. Vollständigkeit
    Die Handlungshilfen stellen Muster-Gefährdungsbeurteilungen dar. In den Handlungshilfen sind die häufig anzutreffenden Gefährdungen und eventuell möglichen Maßnahmen genannt. Grundsätzlich kann keine Vollständigkeit vorausgesetzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss immer um betriebsspezifische Aspekte ergänzt werden. Das heißt, die in der Datenbank angebotenen Handlungshilfen sind als unterstützende, nicht aber die Gefährdungsbeurteilung ersetzende Instrumente, anzusehen.
  2. Vor-Ort-Betrachtung
    Die Handlungshilfen können die Vor-Ort-Betrachtung im Unternehmen nicht ersetzen, da die hier beispielhaft betrachteten Betriebszustände betriebliche Besonderheiten nicht oder nur zum Teil berücksichtigen können. Es ist daher immer zu prüfen, ob die Aussagen auf die jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten übertragen werden können und ob gegebenenfalls zusätzliche Gefährdungen relevant sind. Sollten zusätzliche Gefährdungen vorhanden sein, so sind die Handlungshilfen entsprechend zu ergänzen.
  3. Risikobewertung
    Die Risikobewertung führt der Arbeitgeber beziehungsweise die für die Gefährdungsbeurteilung verantwortliche Person durch. In den Handlungsanleitungen sind nur Muster-Vorschläge genannt. Auch bei der Risikobewertung sind immer die betrieblichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
  4. Handlungsbedarf
    Der Handlungsbedarf wird durch das im Unternehmen akzeptierte Risiko bestimmt. Dieses legt in erster Linie der Arbeitgeber beziehungsweise die verantwortliche Person fest. Dabei sind Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einzuhalten.
  5. Dynamischer Prozess
    Arbeitsschutz im Betrieb unterliegt als dynamischer Prozess einem ständigen Wandel. Daher ist auch die Gefährdungsbeurteilung zu aktualisieren. Sie ist spätestens anzupassen, wenn sich die betrieblichen Gegebenheiten, Erkenntnisse, Technologien, Stand der Technik usw. ändern.
  6. Dokumentation
    Eine bestimmte Form der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung ist nicht vorgeschrieben. Entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz muss die Dokumentation mindesten die folgenden Punkte enthalten:

    • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG,
    • festgelegte Maßnahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Abs. 1 ArbSchG),
    • Ergebnis der Überprüfung der Wirksamkeit der Arbeitsschutzmaßnahmen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG)

Die vorliegenden Handlungshilfen können in angepasster Form als Dokumentation genutzt werden.

Mit dem Sicherheits-Check Entsorgungswirtschaft kann für alle Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe in Unternehmen der Abfall- und Entsorgungswirtschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden. Die Broschüre ist speziell auf die Bedürfnisse kleiner und mittelgroßer Betriebe ausgerichtet, ermöglicht aber auch einen Einsatz in großen Unternehmen.

In einer kurzen Einleitung erhält der Nutzer wichtige Informationen zu den Grundlagen und der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung. Ein umfangreicher Katalog praxisbewährter Schutzmaßnahmen erleichtert die richtige Auswahl einer geeigneten Vorgehensweise zum Eliminieren oder Verringern von Gefährdungen. Die Handlungshilfe ermöglicht sowohl die Dokumentation der Auswahl und Durchführung von Schutzmaßnahmen als auch das Überprüfung der Wirksamkeit.

Im Anhang finden sich unterschiedliche Muster-Betriebsanweisungen als Gestaltungsvorlage für die Entsorgungsbetriebe.

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Anbieter:BG Verkehr

Gültigkeitsmerkmale

Gefährdungsart

  • Gefährdungsübergreifend

Branche

  • (C) VERARBEITENDES GEWERBE/HERSTELLUNG VON WAREN
  • (E)_WASSERVERSORGUNG, ABWASSER- UND ABFALLENTSORGUNG UND BESEITIGUNG VON UMWELTVERSCHMUTZUNGEN
  • (F) BAUGEWERBE/BAU
  • (H) VERKEHR UND LAGEREI
  • (O)_ÖFFENTLICHE VERWALTUNG, VERTEIDIGUNG, SOZIALVERSICHERUNG

Bearbeitungsdatum 07.03.2011
Für Kleinbetriebe empfohlen

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