- Datum 18. Juni 2025
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in Helsinki veröffentlichte am 13. Juni 2025 auf ihrer Homepage einen Leitfaden dazu, wann und wie ein Artikel, der eine oder mehrere in den Teilen 2 oder 3 des Anhangs I aufgeführte Chemikalien enthält, zu notifizieren ist, siehe Artikel 15 Absatz 1 der PIC-Verordnung.
"When and how to notify the export of an article under PIC?":
https://echa.europa.eu/support/dossier-submission-tools/epic