Wie bereits im letzten Newsletter mitgeteilt, tritt die Änderung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 am 01.03.2025 in Kraft.
- Datum 9. Januar 2025
Für die Exporte der neu aufgenommenen Chemikalien benötigen Sie ab dem 01.03.2025 eine aktive RIN. Sollten Sie für 2025 bereits Ausfuhrnotifikationen für Gemische beantragt haben, die nun eine oder mehrere neu aufgenommene PIC-Chemikalien enthalten, ist es erforderlich, diese Gemische erneut zu notifizieren. Dafür bitte in einem ersten Schritt Ihre in ePIC vorhandenen Gemischvarianten überarbeiten, indem Sie die neu aufgenommenen Stoffe nebst Konzentrationsan-gaben dort ergänzen. Bitte nutzen Sie bei dem zweiten Schritt, der eigentlichen Exportnotifizierung, die ePIC-Nachrichtenfunktion für den Hinweis, die alte Notifizierung (bitte RIN angeben) zum 01.03. inaktiv zu setzen.