- Projektnummer: F 2412
- Projektdurchführung: Arbeitswissenschaftliche Begleitung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Abgeschlossenes Projekt
Projektbeschreibung:
Das Gesamtziel des Verbundprojekts Glass@Service war die Teilentwicklung einer Augmented Reality (AR)-Datenbrille, welche als Arbeitsassistenz synergetisch sowohl die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen als auch eine menschengerechte Arbeitsgestaltung anhand von Anwendungsfällen aus der Elektronik-Fertigung betrachtet. Die BAuA beschäftigte sich dabei insbesondere mit den bestehenden ergonomischen Herausforderungen, um Risiken für die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten auszuschließen. Darüber hinaus stellten die rechtliche Klärung der Restriktionen des Datenschutzes im Vorfeld einer Technologieeinführung sowie die Evaluation des entwickelten Prototyps hinsichtlich der Faktoren Akzeptanz, Gebrauchstauglichkeit und Beanspruchung Aufgaben der BAuA dar.
Bei der initialen Erstellung des Lastenhefts wurden seitens der BAuA insbesondere Anforderungen aus arbeitswissenschaftlicher Sicht an die Einführung einer datenbrillen-basierten Arbeitsassistenz aufgestellt. Dies umfasste u. a. allgemeine Einsatzkriterien (siehe z. B. baua; Praxis Head-Mounted Displays), arbeitsschutzrechtliche Anforderungen aus der Normung (z. B. Schutzbrillenanforderungen nach DIN EN 166) oder Anforderungen an die Gestaltung der Mensch-System-Schnittstelle (z. B. DIN EN ISO 9241).
Im Themenbereich Datenschutz konnte die BAuA die Erstellung eines Rechtsgutachtens vergeben. Die Ergebnisse des Rechtsgutachtens wurden auf dem 7. Expertenworkshop Datenbrillen der BAuA am 07. März 2018 in Dortmund vorgestellt und im baua: Bericht "Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen" veröffentlicht. Dieser beschreibt alle wesentlichen Änderungen, die sich durch die EU-DSGVO ergeben haben und stellt u. a. auch eine Datenschutz-Checkliste zur Verfügung.
Im Rahmen der Evaluation von datenbrillen-basierten Assistenzsystemen konnte festgestellt werden, dass für Beschäftigte in einem effizienzgetriebenen Produktionsumfeld eine einfache Bedienung, Tragekomfort und der klar herausgestellte Nutzen wesentliche Erfolgskriterien für die Einführung einer neuen Assistenztechnologie darstellen. Dabei weist die Datenbrille als eine noch nicht durchgängig ausgereifte Technologie aktuell noch deutliche Nachteile gegenüber den aus dem Alltag gängigeren Technologien wie Tablet-PC, Smartphone oder Smartwatch auf. Für den erfolgreichen Einsatz von Datenbrillen gilt es insbesondere die Aufgaben-Technologie-Passung zu berücksichtigen, bei der klar herauszustellen ist, inwiefern Kriterien, welche klar für den Einsatz einer Datenbrille sprechen (freihändige Bedienung, Mobilität etc.), eine notwendige Bedingung darstellen. Im Hinblick auf die schnelle und fortschreitende Entwicklung im Bereich der Elektronik ist es zu erwarten, dass Datenbrillen bereits in naher Zukunft einen besseren Tragekomfort und einfachere Bedienkonzepte aufweisen. Daher gilt es weiterhin die Entwicklung der Technologie zu begleiten, um das vorhandene Unterstützungspotenzial für Beschäftigte herauszuarbeiten.