Übergeordnete Querschnittsthemen
Die Chemikalienregulierung in Europa ist ein Querschnittsthema, das von mehreren Verordnungen und Gesetzen geregelt wird. Zu den wichtigsten Instrumenten gehören die REACH-, CLP-, Biozid- und POP-Verordnungen. Die verschiedenen rechtlichen Regelungen ergänzen sich und können teilweise Überschneidungen aufweisen. Übergeordnete Querschnittsthemen, sowie die Schnittstellenarbeit zwischen Biozid-Themen und REACH-, CLP- und POP-Themen werden in der BfC von der Gruppe 5.9 übernommen.
IT-Aufgaben
Die bei der BfC angesiedelten Verfahren der Chemikalienregulation werden elektronisch durchgeführt. Zur Gewährleistung der Datensicherheit und im Hinblick auf ein effizientes Datenmanagement zwischen den Bundesbehörden, Bundesländern und auf EU-Ebene arbeitet die Gruppe 5.9 an der Weiterentwicklung entsprechender Instrumente für einen sicheren Datenaustausch.
Chemikalienprüfung
Die Stoffidentität ist ein grundlegendes Element der Chemikalienregulation. Die korrekte Identifizierung eines Stoffes ist unerlässlich für die Bewertung der von Ihm ausgehenden Risiken, sowie die Festlegung gezielter Maßnahmen zur Regulation. Die Gruppe 5.9 übernimmt die Bewertung von Stoffidentität, physikalisch-chemischen Eigenschaften und technischen Charakteristika und physikalischen Gefahren (nur Biozide) von Stoffen und Gemischen und legt so den Grundstein für die bei der BfC angesiedelten Aktivitäten innerhalb der REACH-, CLP-, Biozid- und PIC-Verordnung.
Verfahrensmanagement Biozidprodukte
Biozidprodukte werden anhand ihrer Verwendung in vier Hauptgruppen eingeteilt: Desinfektions-, Schutz-, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte. Die Einteilung der Biozidprodukte in diese Hauptgruppen dient der Übersichtlichkeit und ermöglicht eine spezifische Regulierung je nach Anwendungsbereich. Innerhalb der BfC beschäftigen sich verschiedene, auf die Hauptgruppen spezialisierte Gruppen mit der Zulassung der entsprechenden Biozidprodukte. Die Gruppe 5.9 übernimmt das Controlling und die Steuerung der Antragsverteilung in diese Produktgruppen, beschäftigt sich mit übergeordneten Verfahrensfragen und führt die hier notwendigen Abstimmungsprozesse mit Bundesoberbehörden, dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und den Akteuren auf EU-Ebene (Mitgliedstaaten, ECHA, Kommission) durch. Auch die Konzeption von internen Fortbildungen, Informationsveranstaltungen für Bundesoberbehörden und Veranstaltungen des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks zu allgemeinen Biozid-Themen erfolgt in der Gruppe 5.9.