Handlungshilfe für die Risikobewertung von Produkten in der Marktüberwachung
Die EU-Verordnung 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit zielt darauf ab, ein hohes Sicherheitsniveau für Non-Food-Verbraucherprodukte im EU-Binnenmarkt zu gewährleisten und den Verbraucherschutz zu stärken. Mit dem Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2024/3173 steht den Marktüberwachungsbehörden eine Risikobewertungsmethode zur Verfügung, um diese Ziele zu kontrollieren. Aufgrund der Produktvielfalt und der unterschiedlichen Schutzziele kann die Methode jedoch nur einen allgemeinen Rahmen vorgeben. Diese Handlungshilfe konkretisiert daher die Vorgaben des Anhangs II an zentralen Stellen und unterstützt bei der praktischen Anwendung. Sie erleichtert den Bewertungsprozess, ermöglicht eine strukturierte Dokumentation und erhöht die Vergleichbarkeit von Risikobewertungen. Zudem hilft sie, typische Herausforderungen frühzeitig zu erkennen und die Belastbarkeit von Bewertungen zu erhöhen.
Bibliografische Angaben
Titel: Handlungshilfe für die Risikobewertung von Produkten in der Marktüberwachung.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2026.
(baua: Fokus)
Seiten: 31, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20260220