Neue Frist für die Einreichung von Beiträgen ist der 30. September 2024
Die Bewerbungsfrist für den Good Practice Award der EU-OSHA wird in Deutschland um zwei Wochen verlängert. Unternehmen und Organisationen können nun bis zum 30. September 2024 ihre innovativen Praxislösungen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einreichen.
- Datum 21. August 2024
Begleitend zur Europäischen Kampagne für gesunde Arbeitsplätze, die unter dem Motto "Sicher und gesund arbeiten in Zeiten der Digitalisierung" steht, wird auch in diesem Jahr wieder der Wettbewerb für gute Praxislösungen (Good Practice Award) der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) ausgeschrieben.
Der Good Practice Award hat das Ziel, herausragende Beispiele von Organisationen und Betrieben vorzustellen, die durch konkrete betriebliche Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Zusammenhang mit der Digitalisierung am Arbeitsplatz überzeugen. Besonders gefragt sind Praxislösungen mit einem ganzheitlichen Ansatz und in denen Beschäftigte und Leitung zusammenarbeiten.
Die Bewerbungsfrist wurde nun um zwei Wochen verlängert, sodass Bewerbungen bis zum 30. September 2024 beim deutschen Focal Point der EU-OSHA eingereicht werden können. Interessierte Unternehmen finden die Kontaktdaten, das Bewerbungsformular und weitere Informationen zur Teilnahme auf der Internetseite www.baua.de/EU-OSHA-Wettbewerb.
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